A0021/16: Anpassung Sozialplanung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Sozialplanung bzw. Integrierte Stadtentwicklungsplanung (ISEK) kurzfristig den geänderten Anforderungen, insbesondere in den Bereichen allgemeine Jugendhilfe-, Kita-, Schul-, Beratungs- und Freizeitplanung, anzupassen...

04.03.16 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Sozialplanung bzw. Integrierte Stadtentwicklungsplanung (ISEK) kurzfristig den geänderten Anforderungen, insbesondere in den Bereichen allgemeine Jugendhilfe-, Kita-, Schul-, Beratungs- und Freizeitplanung, anzupassen.

Um Überweisung in die Ausschüsse JHA und GeSo wird gebeten.

Begründung:

Strategische Sozialplanung ist ein wichtiges Instrument, sich gesellschaftlichen Entwicklungen aktiv zu stellen und für die Zukunft qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte Angebote/Dienste vorhalten zu können. So lässt sich eine hohe Planungssicherheit für alle Beteiligten erreichen.

Durch den kurzfristigen Zuzug von mehreren tausend Flüchtlingen in der Stadt ist die bisherige Planung überholt. Insbesondere in den Bereichen Kita und Schule war die Versorgungslage bereits vor dem Zuzug so vieler Neubürger*innen z.T. sehr angespannt.

Die aktuelle Situation verschärft die Lage im Bereich Kita und Grundschule merklich. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in einer Kita muss für alle Kinder, auch die von Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien, umgesetzt werden. Sobald die Familie – nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung – in einer Kommune lebt, können die Eltern einen Kitaplatz beantragen. Auch die Schulpflicht beginnt mit der Anmeldung vor Ort, dem die Familie durch die Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen wird.

Sowohl die Kitas als auch Schulen müssen auf die steigende Zahl von Flüchtlingskindern, deren unterschiedlichen Bildungsstand und die mangelnden Deutschkenntnisse der Kinder und Jugendlichen reagieren und sie in den laufenden Kita- und Schulbetrieb integrieren.

Gleichzeitig ist die frühzeitige Integration der zugezogenen Kinder im Bereich Kinderfördergesetz zur Vermeidung von Integrationsproblemen und Parallelgesellschaften unbedingt notwendig. Zugleich gibt es den Familien die nötige Struktur im Tagesablauf, was auch Grundlage für weitere integrationsfördernde Maßnahmen sein kann.

 

Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

 ungeändert beschlossen

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Integration | Soziales