A0004/16: Verkehrs- und Lebensqualität in der Arndtstraße erhöhen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Arndtstraße zwischen Liebknechtstraße und Großer Diesdorfer Straße auf der Basis §45 (1) Ziff. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einen Wert unter 50 km/h beschränkt werden kann... 

08.02.16 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Arndtstraße zwischen Liebknechtstraße und Großer Diesdorfer Straße auf der  Basis §45 (1)  Ziff. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einen Wert unter 50 km/h beschränkt werden kann.

Bei der Prüfung sind das Umweltamt und das Stadtplanungsamt mit einzubeziehen. Die Ergebnisse sind dem Stadtentwicklungsausschuss (StBV) und dem Umweltausschuss (UwE) vorzulegen.

 

Begründung:

Bei der 2005 ff. erfolgten Einführung der  Tempo-30-Zonen „Annastraße - Schellheimer Platz“  und „Schenkendorfstraße“ östlich und westlich der Arndtstraße wurde die Einbeziehung der Arndtstraße entgegen den Wünschen vieler Stadträte abgelehnt. Als Begründung wurde u.a. der Busverkehr angeführt, der nicht durch die in den Zonen vorgeschriebene Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung gehemmt werden sollte.

Die beengten Straßenverhältnisse und der hohe Parkraumdruck in diesem Bereich führen zu vielfältigen Nutzungskonflikten im Straßenraum und im Verkehrsgeschehen. Dies führt zu wiederkehrenden, sich häufenden gefühlten Gefahrensituationen im Wohngebiet durch Straßenquerungen, auch von Kindern auf dem Schulweg, Radfahrer*innen und schnell fahrenden Kraftfahrzeugen.

Viele Radfahrer*innen fühlen sich durch die schnelleren Kfz unter Druck gesetzt und weichen sogar verbotenerweise auf den Gehweg aus. Leider ist die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer*innen aufgrund der geringen Breite des Straßenraums nicht mehr möglich.

Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit kann in diesem Bereich die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen wesentlich erhöhen und die Verkehrsqualität im Bereich des nicht motorisierten Individualverkehrs signifikant verbessern.

Zusätzlich werden dadurch die Lärm- und Abgasemissionen in diesem Bereich gesenkt, so dass sich eine positive Wirkung auf die Lebens- und Wohnqualität entlang der Straße in den Tages- und Nachtstunden einstellt. Eine Befragung einzelner Gewerbetreibender hat ergeben, dass die Geschäftsleute eine Reduktion des Tempos begrüßen würden.

Unseres Erachtens ist nicht damit zu rechnen, dass sich durch die abschnittsweise angeordnete Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit ein Nachteil für den ÖPNV auf diesem Streckenabschnitt ergibt, da  die Busse ohnehin nicht schneller fahren.

 

Olaf Meister                           Jürgen Canehl                                   Tom Assmann
Fraktionsvorsitzender           Verkehrspolitischer Sprecher         Wirtschaftspolitischer Sprecher

 

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

ungeändert beschlossen

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Verkehr