F0139/14: Geländehöhen

in einigen Bebauungsplänen der Landeshauptstadt Magdeburg sind Gelände- und Bebauungshöhen auf Baugrundstücken entweder durch absolute Höhenfestsetzungen (Bezug auf NHN) oder durch einen Bezug zu öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. In anderen B-Plänen fehlen solche Festsetzungen. Wir hätten gern gewusst...

24.07.14 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in einigen Bebauungsplänen der Landeshauptstadt Magdeburg sind Gelände- und Bebauungshöhen auf Baugrundstücken entweder durch absolute Höhenfestsetzungen (Bezug auf NHN) oder durch einen Bezug zu öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. In anderen B-Plänen fehlen solche Festsetzungen.

Wir hätten gern gewusst:

  1. Wie wird die Gelände- und somit die Bebauungshöhe auf Baugrundstücken geregelt, wenn im B-Plan Festsetzungen hierzu fehlen?
  1. Kann in solchen Fällen jeder seine Geländehöhe durch Abtragen oder Aufschütten selbst bestimmen und verändern?
  1. Gibt es hierzu in Bezug auf benachbarte Grundstücke Regelungen?

Wir bitten um eine kurze schriftliche Antwort.


Stellungnahme der VerwaltungS0223/14


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