F0088/12: Elternwahlrecht

Mit Beginn des letzten Schuljahres 2011/2012 wurde das Elternwahlrecht wieder eingeführt und das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt daraufhin entsprechend geändert. Bisher beeinflussten die 2005 eingeführten Eignungsfeststellungen für Kinder, die gemäß Elternwunsch ... 

04.05.12 –

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

mit Beginn des letzten Schuljahres 2011/2012 wurde das Elternwahlrecht wieder eingeführt und das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt daraufhin entsprechend geändert.
Bisher beeinflussten die 2005 eingeführten Eignungsfeststellungen für Kinder, die gemäß Elternwunsch entgegen anderslautenden Empfehlungen ein Gymnasium besuchen wollten und die Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlungen, die Wahl der Schule.
Jetzt können die Eltern entscheiden, welche Schule ihr Kind nach der Grundschule besucht.
Eltern erhalten zwar weiterhin eine Empfehlung für die Schullaufbahn ihres Kindes, diese ist aber nicht mehr bindend. Damit werden die Entscheidungsrechte, aber auch die Verantwortung der Eltern gestärkt.

 

Wir fragen daher an:

Wie ist die Stadt Magdeburg auf die freie Schulwahl der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zwischen den Schulformen und Bildungsgängen gemäß § 34 Schulgesetz LSA vorbereitet und welche konkreten Schritte hat die Stadt nach Wiedereinführung des Elternwahlrechts unternommen, um diesem Anspruch der Eltern uneingeschränkt nachzukommen?

Wie publiziert und kommuniziert die Stadt diesen Anspruch in der Öffentlichkeit?

Wie bewertet die Stadt in diesem Zusammenhang die hohe Zahl aller gymnasialen Anmeldungen bzw. die für die Gesamtschulen und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Wir bitten um ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen.

 

Olaf Meister
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung S0176/12

 

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