F0010/19: Bebauung "Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße" - Bürgerbeteiligung

Für die Bebauung des Bereichs „Kleiner Stadtmarsch“ wurde Anfang dieses Jahres das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs bekannt gegeben. Die Jury hat zwei erste Preise vergeben. In dem Entwurf des Architekturbüros Steinblock schirmt ein Sechsgeschosser das Gelände zum Messeplatz ab. Der andere mit dem ersten Platz

23.01.19 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Bebauung des Bereichs „Kleiner Stadtmarsch“ wurde Anfang dieses Jahres das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs bekannt gegeben. Die Jury hat zwei erste Preise vergeben. In dem Entwurf des Architekturbüros Steinblock schirmt ein Sechsgeschosser das Gelände zum Messeplatz ab.

Der andere mit dem ersten Platz ausgezeichnete Entwurf schlägt u.a. den Bau von vier jeweils 50 m großen Hochhäusern vor. Weiterhin wurde aus der Gesamtzahl der eingereichten Beispiele durch eine Befragung in den Volksstimme-Räumen durch die Bürger*innen ein Publikumspreis gekürt, der zwei abgerundete mit einer in ungefähr 20 m Höhe verbundene Hochhäuser zeigt.

In der Stadtratssitzung vom 22.02. des Vorjahres haben wir die Einleitung des Satzungs-verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-2.1 „Kleiner Stadtmarsch/-Schleusenstraße“ mit einer Reihe von Änderungsanträgen beschlossen. Alle Parteien waren sich nach meiner Erinnerung einig, dass nördlich des Baugebietes der Messeplatz „Ernst-Wille“ des Schaustellerverbandes nicht in seiner Existenz gefährdet werden soll. So wurde zum Beispiel auf unsere Anregung hin beschlossen:

„7. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist außerdem durch die Stadt eine Bürgerversammlung durchzuführen. In der Bürgerversammlung ist durch die Bauherren und ihre Fachingenieure aufzuzeigen, wie die künftigen Bewohner wirksam vor dem Lärm durch die Veranstaltungen auf dem Messeplatz geschützt werden sollen.“

Ich stelle in diesem Zusammenhang deshalb heute folgende Fragen:

1. Teilen Sie meine Auffassung, dass bei Realisierung eines Entwurfs mit Hochhäusern der Messeplatz am derzeitigen Standort wohl nicht verbleiben kann?

2. Welche Rolle hat in dem von der Stadt begleiteten Wettbewerbsverfahren die Lärmproblematik durch den Festplatz gespielt?

3. Wann findet die vom Stadtrat beschlossene Bürgerversammlung statt, in der „die Bauherren und ihre Fachingenieure auf (zu)zeigen, wie die künftigen Bewohner vor dem Lärm durch die Veranstaltungen auf dem Messeplatz geschützt werden sollen.“? (In der spärlich besuchten Bürgerversammlung am letzten Mittwoch – am Gedenktag für die Bombardierung (!) – wurden dazu keine Ausführungen vorgetragen.)

4. Beabsichtigt das Stadtplanungsamt bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Festlegung des Bereichs als „Allgemeines Wohngebiet“ oder als „Urbanes Gebiet“ mit geeigneter Funktionsmischung und nicht so strengen Vorgaben für die Lärmbeeinträchtigungen?

5. Die Bauherren präferieren die Errichtung einer Fußgänger- und Radbrücke über die Elbe. Gibt es seitens der Stadt oder Bauherren erste Vorstellungen, welche Kosten dafür entstehen und ob dies höhenmäßig ohne enorme Rampen überhaupt machbar ist?


Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.


Jürgen Canehl
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0092/19

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