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07.08.18 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat als Vertretung gemäß § 45 Absatz 6 Satz 2 KVG LSA Akteneinsicht in den mit der Steinhoff Familienholding GmbH getroffenen Kauf- bzw. Tauschvertrag für den Umgebungsbereich Hermann-Gieseler-Halle zu gewähren.
Begründung:
Der Vorhabenträger sollte sich gemäß Stadtratsbeschluss vom 26.01.2017 nicht nur dazu verpflichten, die Hermann-Gieseler-Halle denkmalgerecht zu sanieren. Schon zuvor soll ihm gestattet werden, auf den freien Flächen südlich und westlich der Halle einen Möbelmarkt mit Lagergebäude zu errichten. Dazu hatte er gemäß Schreiben vom 05.09.2016 und 20.10.2016 einen Vorhabenplan vorgelegt, der gemäß dem o.g. Beschluss (DS0384/16, n.ö.) die Grundlage des Tauschvertrages sein sollte.
Mit der Vorlage des Entwurfs zum B-Plan Nr. 223-1.3. wurde bezüglich des Möbelhauses eine deutlich andere Planung vorgelegt. Das Möbelhaus soll nun als 15 m hohes rechteckiges Bauwerk zwischen der denkmalgeschützten Gieseler-Halle und dem Westring entstehen.
Die Akteneinsicht soll die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt und des Investors nach Beschlussfassung des Stadtrates in Bezug auf die danach eingetretene aktuelle Situation des Steinhoff-Konzerns sowie die daraus resultierenden Änderungen der Vorhaben-Pläne für die Neubauten des Möbelhauses im Umgebungsbereich der Hermann-Gieseler-Halle klären.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich!
Olaf Meister Jürgen Canehl
Fraktionsvorsitzender Stadtrat
Vorläufiges Ergebnis: | |
Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | ungeändert beschlossen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Bauen