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05.09.16 –
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stimmt der Errichtung des „Denkmal Magdeburger Recht“ unter Mitwirkung des Vereins „Denkmal Magdeburger Recht e. V.“ im Kontext der Bewerbung der Landeshauptstadt Magdeburg als Kulturhauptstadt Europas zu.
2. Der seitens des Vereins favorisierte Entwurf sowie der Ort der Errichtung werden nach baurechtlicher Prüfung und Prüfung sonstiger Bestimmungen sowie entsprechender Auflagen seitens der Verwaltung in einer gesonderten Drucksache durch den Stadtrat beschlossen.
Wir beantragen die Überweisung in den Kulturausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr. Auch der Gestaltungsbeirat der Stadt Magdeburg soll einbezogen werden.
Begründung:
Die Ursprünge des Magdeburger Stadtrechts reichen bis ins 10.Jahrhundert zurück. Nach der Verbesserung des Stadtrechts durch das Privileg von Erzbischof Wichmann im Jahre 1188 verbreitete es sich bis weit in den Osten Europas und bildete damit die Grundlage für den rechtlich abgesicherten Handelsaustausch in diesem Raum. Die Rechtsprechung des Magdeburger Schöffenstuhles begründete zugleich lebendige Rechtsverbindungen. In den historischen Landschaften des heutigen Deutschlands, Polens, Litauens, der Ukraine, Weißrusslands, Tschechiens, der Slowakei, Ungarns und Rumäniens bildete sich so in mehr als tausend Städten und Gemeinden eine gemeinsame europäische Rechtskultur heraus. Ursprünglich in erster Linie Kaufmannsrecht entwickelte das Magdeburger Stadtrecht frühzeitig auch Elemente der kommunalen Selbstverwaltung und auch weiterer Rechtsgebiete. Das Magdeburger Recht wurde überwiegend freiwillig angenommen. Der Magdeburger Schöffenstuhl als wichtigstes Auslegungsgremium machte die Stadt zu einer Rechtsmetropole europäischen Ranges.
Seit der katastrophalen Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg und im 2. Weltkrieg gibt es in Magdeburg keinerlei an das Stadtrecht anknüpfende Erinnerungszeichen. Der Verein „Denkmal Magdeburger Recht e. V.“ setzt sich das Ziel, diese bedauerliche Lücke durch die Errichtung eines zeitangemessenen Denkmals zu schließen, das die Bedeutung Magdeburgs für die europäische Rechtsgeschichte in angemessener Weise herausstellt.
Viele Städte erinnern stolz an das Magdeburger Recht z.B. Kiew Ukraine 1802 oder Trzcianka Polen 1731. Das Magdeburger Recht ist dort im öffentlichen Bewusstsein stark verankert. Bedauerlicherweise nicht so in der Ursprungstadt Magdeburg Dieses Denkmal ist somit auch einem der Hauptthemen der Bewerbung zur „Europäischen Kulturhauptstadt 2025“ durch Magdeburg gewidmet.
Nach einer Ausschreibung durch den Verein und Auswahl internationaler Künstler durch den künstlerischen Beirat, wurden am 15.06.2013 die Künstler eingeladen und besichtigten in Magdeburg die von der Verwaltung der LH MD vorgeschlagenen möglichen Denkmalstandorte. Am 14.01.2015 beschloss die Mitgliederversammlung des Vereins auf Empfehlung des künstlerischen Beirates den 1. Platz für den Entwurf von Prof. Claus Bury zu vergeben. Der Verein Denkmal Magdeburger Recht führte am 18.05.2016 gemeinsam mit dem Verein Pro M und dem Kulturhistorischen Museum Magdeburg im Kaiser-Otto-Saal des Museums eine Informations-Veranstaltung zum Denkmal für das Magdeburger Recht durch. Ziel der Veranstaltung war es, einen öffentlichen Auftakt für die weitere Diskussion und Werbung zu diesem Denkmal einschließlich Standort, im Kontext der Bewerbung der Landeshauptstadt Magdeburg zur „Europäische Kulturhauptstadt 2025“ zu starten. Dazu waren auch alle Stadträte und Beigeordnete eingeladen; nicht wenige folgten der Einladung; der Kulturbeigeordnete Prof. Puhle hielt in Vertretung des Oberbürgermeisters und Schirmherrs des Denkmalprojektes, Dr. Trümper, ein Grußwort.
Frank Theile Olaf Meister Roland Zander
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Magdeburger Gartenpartei
Vorläufige Ergebnisse: | |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | geändert beschlossen |
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