A0058/09: Soziale Schuldnerberatung

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im Zuge der Maßnahmen zur Armutsprävention in Magdeburg auch den überschuldeten Niedrigeinkommensbeziehern bei Bedarf der offene Zugang zur kostenlosen Sozialen Schuldnerberatung (SB) ermöglicht wird. Über die bisher vereinbarten Leistungen für ARGE- und Sozialamtskunden hinaus...

25.03.09 – von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im Zuge der Maßnahmen zur Armutsprävention in Magdeburg auch den überschuldeten Niedrigeinkommensbeziehern bei Bedarf der offene Zugang zur kostenlosen Sozialen Schuldnerberatung (SB) ermöglicht wird.

Über die bisher vereinbarten Leistungen für ARGE- und Sozialamtskunden hinaus werden  weitere freie Kapazitäten für Niedrigeinkommensbezieher vorgehalten bzw. gefördert.

Begründung:
In Deutschland waren 2006 mehr als 3 Mio Haushalte überschuldet, das war jeder 12. Haushalt. In den neuen Bundesländern ist die Schuldnerquote (Anteil der Überschuldeten im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl der Volljährigen) mit 11,5 Prozent auf einem fast unverändert hohen Niveau.
Nach Auskunft einer Studie der Wirtschaftsauskunftei Creditreform sind in Magdeburg sogar mehr als 16,2 Prozent der Menschen verschuldet.

Mit Einführung des SGB II sind in den meisten Kommunen, die im Rahmen von ARGEn an der Bereitstellung von SGB II-Leistungen beteiligt sind, Vereinbarungen mit der jeweiligen ARGE zur Ausgestaltung der SB geschlossen worden. Obwohl die SB von Gesetzes wegen jedem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen sollte, unterliegen viele dieser Regelungen einer restriktiven Rechtsauslegung und den Sparinteressen der einzelnen Kommune. 

In Magdeburg erfolgt der Zugang zu den SB-Stellen, die in freier Trägerschaft sind, über Zuweisung durch den Fallmanager der ARGE. Das bedeutet, es erhalten im Regelfall nur die Menschen Zugang zu SB-Leistungen, bei denen die Verschuldungssituation ein „Vermittlungshemmnis“ im Sinne des SGB II darstellt.  Alle übrigen verschuldeten Haushalte haben nur die Möglichkeit, nach sehr eng gefassten Einzelfallentscheidungen eine SB in Anspruch zu nehmen.
Die in Magdeburg gewählte Verfahrensweise mag im Sinne der Leistungsgesetze SGB II und XII rechtskonform sein und mit Blick auf den städtischen Haushalt kostenbegrenzend wirken, konterkariert aber die Bemühungen zur Armutsbekämpfung. Werden Niedrigeinkommens-bezieher dauerhaft und generell von der SB ausgeschlossen, so kommt dies einer Aufgabe der offenen Beratungsstruktur gleich.
Das Monatsbudget von Beziehern niedriger Einkommen reicht oft gerade noch, um ihren wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Allerdings verbleibt ihnen dabei so wenig Geld, dass bereits kleinste „Störungen“, wie z.B. die Reparatur einer Waschmaschine oder steigende Energiepreise, einen finanziellen Kollaps auslösen können.
Die Folge können sein:
-    Ansteigen des Schuldenberges,
-    Kündigung des Giro-Kontos und Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr,
-    Schulden werden zum Hindernis für künftige Arbeitsaufnahmen und
-    Die Arbeitsplatzsuche wird damit erheblich erschwert,
Wenn wir es mit der Armutsprävention in dieser Stadt wirklich ernst meinen, ist es zwingend notwendig, das Potential der Schuldnerberatung stärker als bislang für alle Überschuldeten im Niedrigeinkommenssektor zu nutzen und in eine entsprechende Förderstrategie umzusetzen, die sich nicht nur sklavisch an restriktiven Regelungen des Sozialrechts orientiert, sondern die im Sinne der Daseinsvorsorge die Situation der Menschen ganzheitlich auffasst und die gesamten volkswirtschaftlichen Folgekosten berücksichtigt.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ohne Beratung in den Fachausschüssen mehrheitlich angenommen

 

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Arbeit | Armut | Soziales