Menü
09.05.16 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister verwaltungsseitig prüfen zu lassen, unter welchen bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen eine denkmalsgerechte, genehmigungsfähig geplante Errichtung des Hauptportals der 1956 gesprengten Ulrichskirche auf den noch vorhandenen Portalsfundamenten durchgeführt werden könnte.
Das Ergebnis der Prüfung soll Hilfe für die Entscheidungsfindung des Stadtrates zur Zustimmung des Beginns einer Portalserrichtung in Verantwortung des Kuratoriums Ulrichkirche e. V. anlässlich des Reformationsjubiläums 2017 sein.
Wigbert Schwenke Olaf Meister
CDU/FDP/BfM-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorläufige Ergebnisse: |
|
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | zurückgezogen |
Kategorie