F0095/21: Stadtgrün

In der Information I0075/21 „Stadtgrün“ informieren Sie dankenswerter Weise über die „Anzahl genehmigter Fällungen, städtischer Bäume“ für das Jahr 2020 und über „genehmigte Fällung kommunaler Bäume“ für die Jahre 2013 bis 2020.

15.04.21 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Information I0075/21 „Stadtgrün“ informieren Sie dankenswerter Weise über die „Anzahl genehmigter Fällungen, städtischer Bäume“ für das Jahr 2020 und über „genehmigte Fällung kommunaler Bäume“ für die Jahre 2013 bis 2020. Ich frage dazu:

  1. Was ist ein städtischer Baum? Was ist ein kommunaler Baum? Zählen alle Bäume auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg dazu? Oder Bäume, die vom Eigenbetrieb SFM bewirtschaftet werden? Oder aber Bäume, die auf städtischem Grund und Boden stehen? Wenn letzteres, auch Bäume, die auf Flächen stehen, die im Eigentum von städtischen Gesellschaften sind? Was unterscheidet einen städtischen von einem kommunalen Baum?
    Falls, und so verstehe ich die Formulierung,nicht alle Bäume auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg berücksichtigt und insbesondere private Flächen nicht enthalten sind, bitte ich weiterhin um folgende Information:
  2. Wie viele gemäß Baumschutzsatzung genehmigte Fällungen von Bäumen gab es insgesamt im Stadtgebiet von Magdeburg? Wie viele Baumfällungen gab es insgesamt im Zuge der Gefahrenabwehr (Anzeige nach § 4 BSS)? Wie viele Auflagen für Ersatzpflanzungen wurden insgesamt erteilt? Für wie viele davon wurde Vollzug gemeldet? Für wie viele davon erfolgte anschließend keine Kontrolle, ob der Baum tatsächlich gepflanzt wurde?
  3. Gab es auch ungenehmigte Fällungen? Wenn ja bitte ich ebenfalls um jährliche Angaben zur Anzahl der Bäume, zu eventuellen Ersatzpflanzungen sowie zu eventuell nach §12 BSS verhängten Geldbußen.

Ich bitte um eine tabellarische Aufstellung dieser Zahlen ebenfalls für die Jahre 2013–2020. Um Missverständnisse zu vermeiden möchte ich nochmals betonen, dass alle Bäume im Stadtgebiet Magdeburgs bzw. im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung gemeint sind, unabhängig von Art des/der Grundstückeigentümer*in.

Ich freue mich über eine kurze mündliche Antwort zu Punkt 1) sowie eine ausführliche schriftliche Antwort zu den Punkten 2) und 3).

Stellungnahme

Mirko Stage
Stadtrat Grüne/future!

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