A0181/10: Touristische Ausschilderung des Wasserstraßenkreuzes

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage der RTB 2006 (Richtlinien für touristische Beschilderung) eine touristische Ausschilderung des Wasserstraßenkreuzes zu beantragen. Die Realisierung besteht...

09.12.10 –

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage der RTB 2006 (Richtlinien für touristische Beschilderung) eine touristische Ausschilderung des Wasserstraßenkreuzes zu beantragen. Die Realisierung besteht aus zwei Teilen:

· Auf beiden Seiten der Autobahnanfahrt der A2 „Rothensee“ sind jeweils eine „Touristische Unterrichtstafel“ (braun, 350 x 250 cm) aufzustellen. Als Bildmotiv ist das Schiffshebewerk zu verwenden und als Text „Wasserstraßenkreuz Magdeburg“.
· Ab der Autobahnauffahrt, aber auch von der Abfahrt "Hundisburger Straße" der B71 ist entsprechend der RTB eine innerörtliche touristische Beschilderung des Wasserstraßenkreuzes vorzunehmen.

Bei der Vorbereitung des Antrages sind die Interessenvertreter des Tourismus, die interessierten Verbände, aber auch der Verein Technische Denkmale Sachsen-Anhalt e.V. zu beteiligen.

Um Überweisung des Antrages in die Ausschüsse RWB und StBV wird gebeten.

Begründung:
Das weltweit einmalige Wasserstraßenkreuz Magdeburg mit dem bedeutsamen Schiffshebewerk ist nicht angemessen touristisch ausgeschildert, um
potenzielle Besucher und die Reisenden auf der A2 darauf aufmerksam zu machen. 

Der Verein Technische Denkmale hat am Anfang des Monats im Rahmen einer gut besuchten Veranstaltung mit Referenten der IHK, der MMKT, der Weißen Flotte und dem Dezernat III gezeigt, welches Potenzial in einer verbesserten Vermarktung des Wasserstraßenkreuzes liegt. Im Vorgriff auf die Wiederaufnahme des Betriebes des Schiffshebewerkes gibt es Ideen für eine Verbesserung der Attraktivität des touristischen Highlights (z.B. „Wasserstraßenkreuzfahrt“ der Weißen Flotte). 

Unabhängig davon, dass der saisonale Weiterbetrieb des Schiffshebewerkes noch nicht erreicht werden konnte, besteht auch bei der Wasserstraßenverwaltung ein großes Interesse an einer verbesserten Ausschilderung. 

Die Kosten der beantragten Ausschilderung sollten, soweit keine Mitfinanzierung durch die Wasserstraßenverwaltung und den Landkreis Jerichower Land erreicht werden kann, aus der Haushaltsstelle Schiffshebewerk entnommen werden.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen ungeändert angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Marketing | Region Magdeburg | Tourismus