A0022/14: Bürgerversammlungen vor Ort

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Bürgerversammlungen künftig grundsätzlich vor Ort durchzuführen...  

07.02.14 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Bürgerversammlungen künftig grundsätzlich vor Ort durchzuführen. 

 

Begründung:

Eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt an Planungsprozessen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erschließt auch deren Sachverstand und Ideen und kann dem frühzeitigen Erkennen und Vermeiden von Konflikten dienen.

Einer breiten Bürgerbeteiligung kommt sowohl für die Akzeptanz von Planungen als auch für deren Qualität eine zunehmend große Bedeutung zu. Die von Planungen betroffenen und tangierten Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst umfassend und frühzeitig über die Planungen informiert werden und ihre Meinungen in den Planungsprozess einbringen können.

Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Chance zur Beteiligung zu geben und zu verbessern, sollten Bürgerversammlungen grundsätzlich im betroffenen Stadtgebiet stattfinden, wobei in begründeten Fällen auch Ausnahmen möglich sein sollen.    

Während der Oberbürgermeister seine Einwohnerversammlungen in den jeweiligen Stadtteilen durchführt, finden noch zu viele Bürgerversammlungen (beispielsweise im Zuge der Bauleitplanung) im Baudezernat statt. Jedoch ist es einer kleinen Zahl von Verwaltungsmitarbeitern eher zuzumuten, sich zu den Bürgern zu begeben als umgekehrt.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

Überweisung in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

geändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Bürgerrechte | Stadtentwicklung