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11.01.05 - von Sören Herbst - Mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch häufiger, soll der Oberbürgermeister eine Einwohnerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einberufen. So sieht dies die Gemeindeordnung des Landes vor. Der Oberbürgermeister wird deshalb per…
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