A0208/20: Fördermanagement für die Landeshauptstadt Magdeburg

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Einrichtung eines (de)zentralen Fördermanagements in der Stadtverwaltung Magdeburg zu prüfen ...

29.09.20 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Einrichtung eines (de)zentralen Fördermanagements in der Stadtverwaltung Magdeburg zu prüfen und den zuständigen Ausschüssen das Ergebnis der Prüfung zur Beratung vorzulegen.

Die Einbindung einer externen Begleitung durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) sowie ein intensiver Austausch mit dem Deutschen Städtetag wird empfohlen.

Begründung:

Die unterschiedlichen und zahlreichen Fördertöpfe auf EU-, Bundes- und Landesebene und Förderprogramme sowie deren Kombination miteinander führen zu zunehmend größeren Förderchancen für die Landeshauptstadt.

Generell und ganz besonders in Zeiten knapper Budgets können Kommunen Fördermittel in Form von Zuschüssen nutzen. Größere Chancen bedeuten aber immer auch größere Risiken. Diesen liegen vor allem bei komplizierter werdenden Förderregularien und der herausfordernden Skizzen- und Antragseinreichung. Oft ist es auch notwendig Kooperationspartnerschaften zu initiieren und zu koordinieren. Dafür brauchen auch Institutionen wie z. B. Hochschulen feste Ansprechpartner*innen insbesondere, wenn für Programme explizit die Mitwirkung der Kommune verlangt ist.

Die Ermittlung von Förderbedarfen und die Beobachtung von Förderzugängen erfolgen bisher scheinbar dezentral und in sehr unterschiedlich starker Ausprägung. Zahlreiche Anfragen und Prüfaufträge richten sich auf die Abfrage ob bestimmte Förderprogramme schon bekannt sind oder ob bereits eine Skizze- oder ein Antrag eingereicht wurde.

Deshalb erfordert die Abwicklung von Integrierten Fördermaßnahmen durch Leistungseinheiten der Stadt im Zusammenspiel mit privaten Trägern/Bürger*innen ein konsequentes Vorgehen. Es wird daher notwendiger denn je, die Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungspläne der Teil- und Gesamtmaßnahmen einheitlich aufzustellen und zwingend einzuhalten, um damit die Gefahr auszuschließen, dass bewilligte Fördermittel verfallen oder nachträglich entzogen werden. Diese Rahmenbedingungen erfordern eine zentrale Steuerung sämtlicher förderrechtlicher Angelegenheiten der Stadtverwaltung.

Darüber hinaus kann ein Fördermanagement für viele Investitionsmaßnahmen Dritter, die im Rahmen von Integrierten Handlungskonzepten umgesetzt werden, Ansprechpartner*in und ggf. Bewilligungsbehörde sein.

Hier geht es vor allem um eine passive Förderung also das Controlling, die das Förderantragsmonitoring, die Skizzen- und Antragseinreichung in Zusammenarbeit mit den Fachämtern sowie ggf. auch um die aktive Förderung also die Steuerung eigener Förderprogramme.

Ein (de)zentrale Fördermanagement sollte in die Lage versetzt werden, die Förderlandschaft (sowohl die staatlichen Förderkulissen wie jene von Nichtregierungsorganisationen (NRO) kontinuierlich zu begleiten, um Förderpotentiale frühzeitig zu erkennen und beurteilen zu können. Drüber hinaus sollte das Fördermanagement ermöglichen, die Akquise und Verwendung von Fördermitteln zu evaluieren, um im Sinne eines Qualitätsmanagements wirken zu können.

Beispiele gibt es etwa aus

Madeleine Linke
Fraktionsvorsitzende Grüne/future!

Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender Grüne/future!

Vorläufiges Ergebnis:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Stadtrat 12.10.2020: angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Haushalt | Stadtentwicklung | Verwaltung