DS0137/15/20: HH 2016 (Stärkung Ortschaftsräte)

Den gemäß Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden gemäß § 20 Abs.1 Nr. 3 Hauptsatzung eigene Budgets zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können. Für Pechau und Randau-Calenberge wird das Budget... 

12.11.15 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Den gemäß Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden gemäß § 20 Abs.1 Nr. 3 Hauptsatzung eigene Budgets zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können.

Für Pechau und Randau-Calenberge wird das Budget in Höhe von jeweils 5.000 €, für Beyendorf-Sohlen in Höhe von 7.500 € festgesetzt.

Zur Finanzierung der damit einhergehenden Ausgabeerhöhung um 17.500 €  werden Einnahmen aus Mehrerträgen verbundener Unternehmen in gleicher Höhe veranschlagt.

 

Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt