A0137/10: Interessensausgleich Bewohner Heinrich-Mundlos-Ring und T-System

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei der Aufstellung des B-Plans frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Belange der Bewohner der Wohnsiedlung Heinrich-Mundlos-Ring ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere... 

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei der Aufstellung des B-Plans frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Belange der Bewohner der Wohnsiedlung Heinrich-Mundlos-Ring ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere
● sollte vermieden werden, dass die von T-Systems geplanten neuen Gebäude so platziert werden, dass eine unzumutbare Verschattung der Einfamilienhäuser auftritt.
● muss sichergestellt werden, dass der von den Kühl- und Lüftungsaggregaten ausgehende Lärm sich im Bereich des Wohngebietes künftig nicht weiter erhöht.

Weiterhin ist zu prüfen, ob der Geltungsbereich des B-Plans nicht nach Süden erweitert werden kann, um die geplanten Investitionsvorhaben von T-Systems südlich der Insleber Straße zu errichten. Soweit städtische Grundstücke einbezogen werden können, ist zu prüfen, ob diese an T-Systems veräußert werden können.

Der Antrag ist den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zu überweisen.

Begründung:

Die vom Stadtplanungsamt als frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des B-Plans Nr. 134-7 durchgeführte Anwohnerversammlung, zu der keine Stadträte eingeladen wurden, hat verdeutlicht, dass mit der Erweiterung des Standortes von T-Systems eine Vielzahl von Problemen verbunden sind.

Einerseits ist es sehr wichtig die vor Ort vorhandenen Arbeitsplätze durch die geplante Investition zu sichern bzw. weitere zu schaffen. Anderseits ist ein fairer Interessensausgleich zwischen den Anwohnern aus dem Heinrich-Mundlos-Ring und ihren durchaus berechtigten Interessen zu schaffen.
Eine vollständige Verschattung von erst vor wenigen Jahren errichteten Wohngebäuden stellt einen enteignungsgleichen Eingriff dar und dürfte kaum im Rahmen der späteren Abwägung der Interessen zwischen den Eigentümern und der Sicherung von Arbeitsplätzen angemessen sein.

Der Investor muss Sorge dafür tragen, dass die in der Tages- und Nachtzeit maximal zulässigen Lärmemissionen der TA Lärm nicht überschritten werden. Er sollte prüfen, ob nicht die Aggregate unter der Erde eingebaut werden können oder zumindest so platziert werden, dass sie nach Süden Richtung Bahn ausstrahlen.

Es erscheint bedenklich, dass der vorhandene betriebseigene Parkplatz von T-Systems jetzt Baufläche werden soll und offenbar nicht mehr für die Angestellten benötigt wird. (Nach Beobachtungen der Anwohner parken die T-Systems-Mitarbeiter jetzt auf dem gegenüberliegenden Parkplatz von PLUS usw.) Hier stellt sich die Frage, ob der betriebseigene Parkplatz nicht bauaufsichtlich für die in den 1990er Jahren durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zwingend erforderlich ist.

Im Rahmen des Vorhabens von T-Systems wird im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom Oberbürgermeister eine Aussage erwartet, ob mit den geplanten Neubaumaßnahmen des Investors die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen verbunden ist (wenn ja in welcher Größenordnung) und ob die Baumaßnahmen dauerhaft zu verstärkten Steuereinnahmen der Landeshauptstadt führen.

Der sich abzeichnende Konflikt in der Neuen Neustadt hat allgemeine Bedeutung, da auch in anderen Stadteilen, in denen im Sinne nachhaltiger Stadtentwicklung und des beschlossenen Stadtumbaukonzeptes ehemalige Industriebrachen für individuelle Wohnzwecke genutzt werden sollen.

 

Vorläufige Ergebnisse:

- Verweis in die Fachausschüsse StBV und UwE
- nach Beratung in den Fachausschüssen zurückgestellt

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Bauen | interfraktionell | Stadtentwicklung | Wohnen