A0026/10: Schulstandort Harsdorfer Straße umnutzen

Der im Haushaltsplan 2010 vorgesehene Abbruch der Gebäude des ehemaligen Otto-von-Guericke-Gymnasiums in der Harsdorfer Straße wird ausgesetzt. Die bis Mitte Februar als Zwischennutzung für die GS Annastraße genutzten Räume in der Harsdorfer Straße werden als Ersatzquartier...

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der im Haushaltsplan 2010 vorgesehene Abbruch der Gebäude des ehemaligen Otto-von-Guericke-Gymnasiums in der Harsdorfer Straße wird ausgesetzt.

2. Die bis Mitte Februar als Zwischennutzung für die GS Annastraße genutzten Räume in der Harsdorfer Straße werden als Ersatzquartier für die drei in der Gerhart-Hauptmann-Straße 42/42a gelegenen Kindereinrichtungen „Fridolin“, „Nesthäkchen“ und „Spielstübchen“ vorgehalten.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt prüfen zu lassen, ob und mit welchem Aufwand Teile des ehemaligen Otto-von-Guericke-Gymnasiums später dauerhaft als Kindereinrichtung genutzt werden können.

4. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, bis zum August 2010 die Kita-Kapazitätsplanung für die Gesamtstadt fortschreiben zu lassen. Soweit auch in anderen Stadtteilen Defizite aufgedeckt werden, sind auch dort die ggf. nicht mehr genutzten Schulgebäude auf eine Umnutzungsmöglichkeit zu prüfen.

Um Überweisung in die Ausschüsse StBV, BSS und JHA wird gebeten.

Begründung:

Zu 1.+2.: Im Rahmen einer Beratung der GWA Stadtfeld-Ost mit Eltern und den Trägern der Kindereinrichtungen ist offensichtlich bestätigt worden, dass in Stadtfeld ein eklatanter Mangel an Kita-Plätzen besteht. Das Problem wird sich noch verschärfen, wenn die Kindereinrichtungen „Fridolin“ , „Spielstübchen“ und „Nesthäkchen“ in 2011 saniert werden.

Das angedachte Ersatzquartier, die Lea-Grundig-Schule in Olvenstedt, ist für Kinder und Eltern nicht optimal. Mütter, Väter oder Großeltern müssten täglich 4x die Strecke zwischen Wohnung und Olvenstedt bewältigen. Für Kinder, die nur einen Halbtagsanspruch haben, ist dies noch uneffektiver.

Die Räumlichkeiten in der Harsdorfer Straße wurden 2008 von KGM und den Eltern für die Zwischennutzung annehmbar hergerichtet.

Zu 3.: Da das Gebäude des Otto-von-Guericke-Gymnasiums über großzügige Freiflächen verfügt und offensichtlich ein eklatanter Fehlbedarf befriedigt werden muss, sollte auch kurzfristig geprüft werden, ob hier eine weitere Einrichtung betrieben werden kann.

Zu 4.: Am Beispiel der Lea-Grundig-Schule hat sich gezeigt, dass Schulgebäude mit vergleichsweise geringem Aufwand für Kinderbetreuung hergerichtet werden konnten. Um den langwierigen Neubau von Kindereinrichtungen zu vermeiden, sollte auch in anderen Stadtteilen eine diesbezügliche Prüfung stattfinden.

 

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Ausschüsse StBV, BSS, JHA

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt

 

 

 

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