DS0450/08/21: Haushalt 2009 - Steuerlicher Querverbund

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten eines steuerlichen Querverbundes zwischen der SWM und der MVB erneut zu prüfen, da sich die diesbezügliche Gesetzeslage mit der geplanten Beschlussfassung des Jahressteuergesetzes 2009 zugunsten der Interessen von Kommunen geändert hat bzw. sich 2009 ändern wird.

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten eines steuerlichen Querverbundes zwischen der SWM und der MVB erneut zu prüfen, da sich die diesbezügliche Gesetzeslage mit der geplanten Beschlussfassung des Jahressteuergesetzes 2009 zugunsten der Interessen von Kommunen geändert hat bzw. sich 2009 ändern wird.

Begründung:
Mit der Information I0162/07 informierte der Oberbürgermeister den Stadtrat darüber, dass die derzeitigen Rechtsauffassungen der Bundesverwaltung solche Verbundlösungen generell in Frage gestellt haben, weil mit diesem Modell eine rechtliche Gestaltung zum Zweck der Steuervermeidung gewählt wird, die nicht gesetzeskonform ist.
Am 22. August 2007 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil zum Steuerlichen Querverbund erlassen, welches besagt, dass die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten kommunaler Wirtschaftsbetriebe untereinander nicht gestaltungsmissbräuchlich ist. Mit diesem Urteil stand der steuerliche Querverbund erneut zur Disposition und es wurde nun auf die Reaktionen von Finanzverwaltung und Gesetzgebung auf das Urteil gewartet.
Mehr als ein Jahr nach diesem Urteil sind nun die Regelungen zur gesetzlichen Sicherung des steuerlichen Querverbundes in den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 eingeflossen. Entsprechend dem Anliegen der kommunalen Spitzenverbände wird die in vielen Kommunen bereits bestehende Verwaltungspraxis bei der steuerlichen Behandlung von Daseinsvorsorgebereichen damit gesetzlich festgeschrieben.
Die vorgesehenen Neuregelungen des steuerlichen Querverbundes auf gesetzlicher Grundlage dürften eine breite Mehrheit in den derzeit laufenden Beratungen von Bundestag und Bundesrat finden. Die abschließende Beratung im Finanzausschuss des Bundestages ist für den 26.11.2008 vorgesehen, die Verabschiedung im Bundestag für den 27./28.11.2008 und im Bundesrat für den 19.12.2008. Sollte dieses Gesetz eine Mehrheit finden, steht einer solchen Lösung rechtlich nichts mehr im Wege.

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung im Fachausschuss Finanzen angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Haushalt | Kommunale Unternehmen