A0240/05: Sprachen-Grundkenntnisse im Einwohnermeldeamt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Ausländer- und Asylangelegenheiten der Organisationseinheit Ordnungsamt und Bürgerservice mindestens über Grundkenntnisse in englischer Sprache verfügen. Entsprechende Kurse zur Schulung... 

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Ausländer- und Asylangelegenheiten der Organisationseinheit Ordnungsamt und Bürgerservice mindestens über Grundkenntnisse in englischer Sprache verfügen.

Entsprechende Kurse zur Schulung des Personals sind seitens der Stadt anzubieten und sollten künftig Grundvoraussetzung für eine Weiterbeschäftigung in dieser Behörde sein.

Begründung:
In Zeiten der Globalisierung und einer zunehmenden Erweiterung der EU ist es für eine Landeshauptstadt zwingend notwendig, dass in einer Behörde, die oft erste Anlaufstelle für z.B. ausländische Studierende (oder auch ausländische Lehrkräfte) ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, die über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfügen.

Derzeit scheint dies nicht der Fall zu sein, weil viele Betroffene die Erfahrung machen, dass die Ansprechpartner lediglich deutsch sprechen und nicht einmal im Ansatz versucht wird, die Sprache der Kunden zu verstehen oder gar zu sprechen.

Aus diesem Grund sollte das Personal dementsprechend geschult bzw. Umsetzungen vorgenommen werden, sofern die Bereitschaft zur Weiterbildung auf diesem Gebiet in Einzelfällen nicht vorliegt.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Ohne Verweis in die zuständigen Fachausschüsse mehrheitlich abgelehnt.

 

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Migration | Verwaltung