F0238/21 Definition "Parkdruck"

In vielen Stellungnahmen der Stadtverwaltung (u.a.S0217/21, I0180/21, DS0320/21 Anlage1, S0031/21, S0408/20), aber auch in den Abwägungen des Aufgabenträgers ÖPNV wird auf den sogenannten „Parkdruck" hingewiesen...

30.09.21 –

In vielen Stellungnahmen der Stadtverwaltung (u.a.S0217/21, I0180/21, DS0320/21 Anlage1, S0031/21, S0408/20), aber auch in den Abwägungen des Aufgabenträgers ÖPNV wird auf den sogenannten „Parkdruck" hingewiesen.
Leider sind keine öffentlich verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dieser Kennzahl bekannt.

Deshalb frage ich Sie Herrn Oberbürgermeister, Dr. Trümper:

1. Wie genau definiert die Stadtverwaltung den Begriff „Parkdruck"?

2. Anhand welcher Kennzahlen, Daten und Faktoren ermittelt die Stadtverwaltung den sogenannten „Parkdruck"?

3. In welcher Einheit wird der „Parkdruck" gemessen?

4. Wird „Parkdruck" für jede einzelne Straße separat oder pauschal für jeden Stadtteil ermittelt?

5. Welche Schwellenwerte für den „Parkdruck" hat die Stadtverwaltung festgelegt, um eine Abwägung dieses Wertes gegenüber anderen Interessen zu ermöglichen?

6. Wo kann man die anscheinend regelmäßig errechneten Daten öffentlich einsehen?

7. Wie hoch ist beispielsweise der „Parkdruck" in der Goethestraße, Arndtstraße und Gr. Diesdorfer Straße?

8. Gibt es Vergleichszahlen zum „Parkdruck" mit anderen deutschen und internationalen Städten und Gemeinden?

9. Erhebt die Stadtverwaltung auch ähnliche Kennzahlen für andere verkehrstechnischen Interessen, um z.B. den Platzbedarf von zu Fuß Gehenden Menschen auf einem Gehweg, das Verlangen nach sicherer Radinfrastruktur oder die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und Lärm an Hauptstraßen auszudrücken?

10. Gehört die Schaffung von öffentlichen Parkflächen im Straßenraum zu den freiwilligen oder Pflichtaufgaben der Kommune Magdeburg?

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Madeleine Linke
Verkehrspolitische Sprecherin

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