F0258/20: Klimarelevanz

Mit dem Beschluss-Nr. 123-003(VII)19, der auf Grundlage des Antrages A0109/19 (Ausrufung Klimanotstand) erfolgte, hat der Stadtrat u.a. beschlossen bei Beschlussvorlagen ab Januar 2020 ...

05.11.20 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem Beschluss-Nr. 123-003(VII)19, der auf Grundlage des Antrages A0109/19 (Ausrufung Klimanotstand) erfolgte, hat der Stadtrat u.a. beschlossen bei Beschlussvorlagen ab Januar 2020 eine „checkbox“ einzufügen, aus der ersichtlich wird, ob Auswirkungen auf Klima und Klimaschutz zu erwarten sind.

Deshalb frage ich Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

  1. Nach welchen Kriterien, Bewertungen oder Richtlinien erfolgt die Einschätzung, ob eine Maßnahme Auswirkungen auf Klima und Klimaschutz hat?
  2. Welche Konsequenzen folgen daraus?
  3. Welche Ämter sind daran beteiligt? Erfolgten dazu entsprechende Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen?
  4. Was genau wird bei der „Vorprüfung zur Klimarelevanz“ geprüft? (Dieser Satz findet sich in einigen Drucksachen)
  5. Für eine bessere Beurteilung sollte entsprechend des Antrages eine „kommunale Klimaschutzkoordinationsstelle“ eingerichtet werden. Ist dies erfolgt? Wurde diese Stelle zusätzlich eingerichtet, oder werden die Aufgaben vom bestehenden Personal bearbeitet?

Um ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Kathrin Natho
Stadträtin Grüne/future!

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung

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