F0224/18: Entwicklung Innenstadthandel

Der Stadtrat hat mit dem Antrag A0097/17 „Entwicklung Innenstadt(Handel)“ beschlossen ein ganzjähriges Monitoring der Kundenfrequenzen, inkl. der Parkhausbelegung, zu implementieren und regelmäßig Bericht zu erstatten. Bisher erfolgte dazu kein Bericht. Deswegen frage ich Sie...

01.11.18 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat hat mit dem Antrag A0097/17 „Entwicklung Innenstadt(Handel)“ beschlossen ein ganzjähriges Monitoring der Kundenfrequenzen, inkl. der Parkhausbelegung, zu implementieren und regelmäßig Bericht zu erstatten. Bisher erfolgte dazu kein Bericht.

Deswegen frage ich Sie:

- Wie ist der Umsetzungsstand des o.g. Antrages?
- Wieso ist bisher keine geeignete formale Berichterstattung erfolgt?
- Wie hat sich die Kunden- und Besucher*innenfrequenz der Innenstadt seit Beschluss des Antrags entwickelt?
- Welchen Anteil haben die Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt zur Entwicklung des Innenstadthandels beigetragen?
- Wann soll der in einem breiten Beteiligungsverfahren erstellte Maßnahmenplan Innenstadthandel final beschlossen werden?

Es wird um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Antwort gebeten.


Tom Assmann
Stadtrat

Antwort des Beigeordneten für Wirtschaft, Tourismus und Regionale Zusammenarbeit Herrn Nitsche in der Stadtratssitzung am 01.11.2018:
In seinen Ausführungen geht der Beigeordnete Herr Nitsche auf das, im derzeit für 2017 und 2018 abzuarbeitenden Maßnahmeplan, enthaltene Kapitel 4 – Monitoring – ein. Hier sei das Ausprobieren solcher Messsysteme vorgesehen, um Effekte bestimmter Maßnahmen zu ergründen, jedoch sei es bisher nicht dazu gekommen. Erläuternd legt er dar, dass im Ergebnis der Beschäftigung entsprechender Arbeitsgruppen mit dieser Thematik zunächst das vorhandene Messsystem, wie es die Weihnachtsmarktgesellschaft für den Weihnachtsmarkt eingesetzt hat, erprobt wird. Hierfür liegen bereits erste Erkenntnisse vor. Ebenfalls werde das System auch für den kommenden Weihnachtsmarkt eingesetzt.
Im Ergebnis der dabei gemachten Erfahrungen, ist vorgesehen zu beraten, mit welchen Erkenntnissen gerechnet werden kann, ob das System verlässlich ist, ob es den Datenschutzerfordernissen gerecht wird und ob es zuverlässige Aussagen enthält. Nach dieser Prüfung werde entschieden, ob ein neues und anderes Messsystem eingeführt wird.
Insbesondere merkt er an, dass es technischer Anschaffungen bedarf, um ein solches Monitoring auf die gesamte Innenstadt anzuwenden.
Hinsichtlich der Fragestellung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum Maßnahmeplan Innenstadthandel kündigt Herr Nitsche an, dass dieser zum Stadtrat am 06. 12. 2018 vorgelegt und zuvor in den entsprechenden Fachausschüssen beraten wird.

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0093/19

 

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