F0185/16: Fehlende Anbindung Wissenschaftshafen

In dem Zeitraum vom 04.10. bis zum 31.10.2016 ist der Wissenschaftshafen nicht durch die MVB bedient wurden. Eines der wesentlichen Entwicklungsquartiere der Stadt und bereits jetzt Standort wichtiger Arbeitgeber der Stadt ist damit vom Zugang zum Nahverkehr abgeschnitten. Ich frage Sie deswegen: Welche Baumaßnahmen werden/wurden in der Ernst-Lehmann-Straße aus welchem Grund durchgeführt und wer ist Bauherr? Wurde geprüft, ob während der Baumaßnahmen eine einspurige Führung...

21.10.16 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

In dem Zeitraum vom 04.10. bis zum 31.10.2016 ist der Wissenschaftshafen nicht durch die MVB bedient wurden. Eines der wesentlichen Entwicklungsquartiere der Stadt und bereits jetzt Standort wichtiger Arbeitgeber der Stadt ist damit vom Zugang zum Nahverkehr abgeschnitten.

Ich frage Sie deswegen:

1. Welche Baumaßnahmen werden/wurden in der Ernst-Lehmann-Straße aus welchem Grund durchgeführt und wer ist Bauherr?

2. Wurde geprüft, ob während der Baumaßnahmen eine einspurige Führung der Buslinie 73 an der Baustelle entlang möglich wäre? Wenn ja, welche Gründe sprachen dagegen?

3. Welche Varianten für die Umleitung der Buslinie 73 wurden geprüft? Wurde insbesondere geprüft, Linie 73 zwischen St. Petri und Wissenschaftshafen über Walther-Rathenau-Straße und Sandtorstraße umzuleiten? Welche Argumente waren für die Wahl der praktizierten Variante maßgeblich?

4. Wie viel Busse und Fahrer wären zusätzlich erforderlich gewesen, um die Bedienung des Wissenschaftshafens durch eine umgeleitete Linie 73 oder einen zusätzlichen Pendelverkehr aufrechtzuerhalten? Welche Kosten wären hierdurch entstanden?

5. Verfügen die MVB über genügend Busse und Fahrer, um das Liniennetz aufrechterhalten zu können und dennoch die baubedingten Zusatzleistungen zum Wissenschaftshafen zu fahren? Wenn ja, warum wurden diese zusätzlichen Busse nicht eingesetzt? Wenn nein, warum wurden keine Busse benachbarter Verkehrsunternehmen hierfür angemietet?

6. Wie viele Fahrgäste und Einnahmen gehen der MVB durch diese Maßnahme verloren?

7. Wie wird Zeitkarteninhabern, welche ihre Zeitkarten speziell für regelmäßige Fahrten zum Wissenschaftshafen gekauft haben, der Wegfall dieser Verbindung begründet? Wie werden diese Fahrgäste entschädigt?

8. Wurde geprüft, ob vom Bauherrn der Baumaßnahme ein finanzieller Ausgleich für (leider nicht realisierte) Zusatz- bzw. Umleitungsverkehre bzw. Einnahmeausfälle der MVB und Entschädigung der betroffenen Fahrgäste gefordert werden kann? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Um schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten.

Tom Assmann
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0261/16

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