F0178/15: Erlebnispfad Elbaue

„An der Pflege des Radweges hapert’s“ titelte die „Volksstimme“ vom 28.10.2015. Gemeint ist der Rad- und Wanderweg „Erlebnispfad Elbaue“, eine direkte Radverbindung durch das Naturschutzgebiet Kreuzhorst zwischen Pechau (ab Waldfriedhof) und Randau. Dieser Radweg war Thema der jüngsten Sitzung des Pechauer Ortschaftsrates, weil er von beiden Seiten zuwächst und sich niemand für die Pflege zuständig fühlt. Bis zum August dieses Jahres war das städtische Tiefbauamt zuständig für die Unterhaltung des Radweges, eine Festlegung aus der Vergangenheit. Allerdings heißt dies nicht, dass die Instandhaltungspflicht automatisch bei der Stadt Magdeburg liege, wie aus einem aktuellen Schreiben... 

04.11.15 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

„An der Pflege des Radweges hapert’s“ titelte die „Volksstimme“ vom 28.10.2015. Gemeint ist der Rad- und Wanderweg „Erlebnispfad Elbaue“, eine direkte Radverbindung durch das Naturschutzgebiet Kreuzhorst zwischen Pechau (ab Waldfriedhof) und Randau.NSG Kreuzhorst

Dieser Radweg war Thema der jüngsten Sitzung des Pechauer Ortschaftsrates, weil er von beiden Seiten zuwächst und sich niemand für die Pflege zuständig fühlt.

Bis zum August dieses Jahres war das städtische Tiefbauamt zuständig für die Unterhaltung des Radweges, eine Festlegung aus der Vergangenheit. Allerdings heißt dies nicht, dass die Instandhaltungspflicht automatisch bei der Stadt Magdeburg liege, wie aus einem aktuellen Schreiben des Baubeigeordneten der Stadt hervorgeht, da es sich um keinen öffentlich gewidmeten Weg in der Verkehrs- und Sicherungspflicht der Stadt Magdeburg handelt.

KastanienalleeIch frage Sie deshalb:

  1. Wieso fällt der Stadt nach fast 100 Jahren ein, dass der Erlebnispfad im Besitz verschiedener privater Eigentümer ist und deshalb keine Pflicht zur Unterhaltung besteht, obwohl dieser Weg schon seit den Anfängen des Vereins für Radfahrwege e.V. von ca. 1915 (siehe Karte im Anhang des RVK 1995) existiert und als solcher fester Bestandteil der Ausbauplanung ist?

  2. Weshalb ist es nicht möglich, die fehlenden Eigentumsnachweise für diesen Weg zu erbringen, die nach Aussage des Baubeigeordneten eine Voraussetzung für die Finanzierung der Pflege im Rahmen einer AQB-Maßnahme ist?

  3. Wie gedenkt die Stadt in dieser Angelegenheit weiter vorzugehen, da es sich bei diesem Erlebnispfad um einen Weg handelt, der ganz ohne Frage zum Nutzen der Allgemeinheit, also aller Bürgerinnen ist und nicht allein privaten Interessen dient? 

Ich bitte um kurze mündliche und ergänzende schriftliche Beantwortung der Anfrage.

 

Jürgen Canehl
Stadtrat

 

Mündliche Stellungnahme der Verwaltung.

Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herrn Dr. Scheidemann:
Der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann informiert, dass die Eigentümer des Weges bekannt sind und es Änderungen in den Vorgaben der arbeitsförderlichen Maßnahmen gegeben hat. So ist Voraussetzung, dass, wenn diese Maßnahmen beantragt werden sollen, die Stadt Eigentümerin der Flächen sein muss. Klarstellend legt er dar, dass es sich nicht um einen gewidmeten Weg handelt und dieser nicht zum Wegenetz der Stadt gehört. Die Nutzung wurde von den Privateigentümern bisher geduldet. Insofern ist die in der Vergangenheit ausgeübte Praxis der Beauftragung der AQB zur Herstellung einer Zuwegung auf fremden Grund und Boden nicht mehr möglich.

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0169/15

 

 

 

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