F0020/14: Beschlüsse des Jugenhilfeausschusses

Ist sich der Oberbürgermeister der besonderen, bundesgesetzlich verankerten Bedeutung des Jugendhilfeausschuss bewusst?  Hat der Oberbürgermeister insbesondere zur Kenntnis genommen, dass...

24.01.14 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich bitte um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Ist sich der Oberbürgermeister der besonderen, bundesgesetzlich verankerten Bedeutung des Jugendhilfeausschuss bewusst?

  2. Hat der Oberbürgermeister insbesondere zur Kenntnis genommen, dass der Jugendhilfeausschuss gemäß § 1 Abs. 3 Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt vom 05. Februar 2004 den Status hat, Teil des Jugendamtes zu sein.

  3. Resultiert für den Oberbürgermeister daraus die Konsequenz, fachliche Beschlüsse des Jugendhilfeausschuss umzusetzen bzw. entsprechende Drucksachen für das Jugendamt in den Stadtrat einzubringen?

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme wird gebeten, insbesondere zum Status der Entscheidungen des Jugendhilfeausschuss im Kontext verwaltungstechnischer Umsetzungen.

Stellungnahme der VerwaltungS0043/14


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