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Stadtratsfraktion MagdeburgAktuelles
08.02.2019

A0047/19: Sprachkurse für EU-Bürger*innen

Sprachkurse als Voraussetzung für Integration

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die im Stadtgebiet Neue Neustadt lebenden, vorrangig aus Rumänien kommenden Roma-Familien in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, der Auslandgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. und der Volkshochschule Integrationskurse, bestehend aus Sprach- und Orientierungskursen anzubieten.

Um Überweisung in die Ausschüsse KRB, F/G und FuG wird gebeten.

Begründung:

Bislang dürfen EU-Bürger*innen zwar an den Integrationskursen (bestehend aus Sprach- und Orientierungskursen) teilnehmen, haben aber keinen Rechtsanspruch darauf und bekommen somit keine finanzielle Unterstützung vom Bund.

Wenn allerdings Kursplätze verfügbar sind, können EU-Bürger*innen im Auftrag des Bundesamtes für Migration zu Integrationskursen, angeboten von Volkshochschulen und privaten Sprachschulen zugelassen werden (siehe § 44 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

Die zumeist mittellosen Zuwanderer*innen aus Südosteuropa geraten in Deutschland bisweilen auch an Menschen, die ein Geschäft mit ihnen machen wollen. Die fehlenden Sprachkenntnisse leisten diesem Umgang mit EU-Bürger*innen Vorschub. Dies kann nur eingedämmt werden, indem die deutsche Sprache erlernt wird, um eigenständig in Miet-, Arbeits- und anderen rechtlichen Fragen zu handeln.


Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

Kategorien:Antrag Integration
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