F0187/20: Bürger*innenbegehren zum Fuß-und Radverkehr in Magdeburg

Seit 1990 haben die Bürger*innen und Bürger in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen...

03.09.20 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit 1990 haben die Bürger*innen und Bürger in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen. Seitdem können nicht nur die gewählten Stadtratsmitglieder, sondern alle Stimmberechtigten in Einzelfällen über Sachfragen abstimmen.

Nach meiner Kenntnis bereiten Bürger*innen der Stadt derzeit die Einleitung einesBürgerbegehrens für sichere Rad-und Fußwege in Magdeburg vor. Dieses Engagement ist grundsätzlich zu begrüßen.

Leider ist mir zugetragen wurden, dass die Stadtverwaltung dem nicht besonders wohlwollend gegenübersteht. Da es sich um ein elementares Mittel der Demokratie handelt und eins der wenigen Dinge ist,die die Zivilbevölkerung auf kommunaler Ebene politisch einbringen kann, frage ich Sie Herrn Dr. Trümper:

  1. Wann wurde die Stadt über das geplante Bürgerbegehren in Kenntnis gesetzt?
  2. In welcher Form ist die Stadt den Initiator*innen bei der Einleitung des Bürgerbegehrens behilflich, wie es z. B. auch der § 26 Abs. 3 KVG LSA verlangt?
  3. Wie geht die Stadt bei der Erstellung der Kostenschätzung vor, die laut Kommentierung zum KVG LSA nur überschlägig sein muss?
  4. Haben die Initiator*innen Unterstützung bei der Erstellung der Kostenschätzung angeboten? Falls ja, wie oft und wann?
  5. Hat die Stadt die angebotene Unterstützung bisher angenommen? Falls nein, warum nicht?
  6. Bis wann wird die Stadt den Initiator*innen eine (überschlägigen) Kostenschätzung mitteilen?

Um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Madeleine Linke
Stadträtin Grüne/future!

Schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung

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Anfragen | Demokratie | Radverkehr | Stellungnahme