F0268/20: Lärmschutzmaßnahmen in Neue Neustadt

Mit dem Grundsatzbeschluss Neubau einer Lärmschutzwand auf Magdeburger Ring, Bereich Quartier Umfassungsweg (DS0290/19), der Gestaltung...

06.11.20 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem Grundsatzbeschluss Neubau einer Lärmschutzwand auf Magdeburger Ring, Bereich Quartier Umfassungsweg (DS0290/19), der Gestaltung der Lärmschutzwand sowie dem Bebauungsplan B-135-1, wurden diverse Maßnahmen zum Lärmschutz und dessen Gestaltung zeitnah in die Wege geleitet. Eine Wohnbebauung im Umfassungsquartier ist von vielen Seiten gewünscht. Eine Umsetzung kann jedoch nur mit geeignetem Lärmschutz erfolgen.
Leider bestehen bei mir in diesem Bereich noch einige offene Fragen.

Deshalb frage ich Sie heute:

  1. Ist laut gültigem B-Plan 135-1 eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall vorgeschrieben?
  2. Wann kann mit der Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen Teil 1 (entlang Magdeburger Ring von Hundisburger Str. bis Wolmirstedter Str.) und Teil 2 (entlang Magdeburger Ring von Wolmirstedter Str. bis Grundschule Umfassungsweg) gerechnet werden?
  3. Wurden für beide Vorhaben Fördermittel beantragt und, wenn ja, zu welcher Förderquote und unter welchen Bedingungen zu Realisierungszeiträumen?
  4. Ist die vertikale Begrünung mit Kletterpflanzen sowie die Gehölzpflanzungen vor der Lärmschutzwand (ÄA DS0028/18/1) bereits geplant und im Haushalt berücksichtigt?
  5. Ist Ihnen die Lärmsituation am Magdeburger Ring auf Höhe des Lübecker Privatwegs bekannt?
  6. Wenn ja, welche Emissionsmessungen und Gespräche mit den Anwohnenden wurden bereits durchgeführt?
  7. Welche Lärmschutzmaßnahmen entlang des Magdeburger Rings im Stadtteil Neue Neustadt sind bereits realisiert, bereits geplant sowie durch Beschlüsse des Stadtrates abgedeckt?

Madeleine Linke
Stadträtin Grüne/future!

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung

Kategorie

Anfragen | Bauen | Stadtentwicklung | Stellungnahme | Verkehr