F0188/19: Neuregelung Werbung an Lichtmasten

Seit Freitag, den 16.08.2019 sind im Stadtgebiet Magdeburg ca. 400 Werbeplakate an Lichtmasten zu sehen. In der Vergangenheit wurden solche Werbemaßnahmen als unzulässig von der Verwaltung abgelehnt und auf die Verträge mit der Firma Ströer verwiesen. Da trotz Nachfragen... 

21.08.19 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Freitag, den 16.08.2019 sind im Stadtgebiet Magdeburg ca. 400 Werbeplakate an Lichtmasten zu sehen. In der Vergangenheit wurden solche Werbemaßnahmen als unzulässig von der Verwaltung abgelehnt und auf die Verträge mit der Firma Ströer verwiesen.

Da trotz Nachfragen bei Tiefbau- und Ordnungsamt die Plakate nach wie vor hängen, scheint es ganz offensichtlich eine Neuregelung für Werbung an Lichtmasten gegeben zu haben.

Ich frage Sie daher:

  1. Auf welcher Grundlage wurde die Werbung von welchem Amt genehmigt?

  2. Welche Gebühren wurden dafür erhoben?

  3. Wohin können sich andere Interessent*innen (z.B. Kulturvereine u.ä.) wenden, welche die Lichtmasten in derselben Art für Werbung nutzen wollen?

  4. Zu welchen Konditionen und für welchen Zeitraum ist die Nutzung der Lichtmasten möglich?

  5. Sollte die Werbung nicht genehmigt und nicht zulässig sein: Warum ist die Landehauptstadt Magdeburg untätig und lässt die Plakate solange hängen?

  6. Welche Bußgelder o.ä. Folgen ergeben sich in diesem Fall aus einer solchen nicht zulässigen Werbemaßnahme?

 

Ich bitte um ausschließlich schriftliche Beantwortung.

 

Mirko Stage
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung S0375/19

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Anfragen | Stellungnahme | Verwaltung