F0182/18: Betrieb privater und kommerzieller Drohnen auf dem Gebiet der LH Magdeburg

Der Betrieb privater und kommerzieller Drohnen nimmt weltweit rasant zu, so auch inDeutschland. Durch technische Weiterentwicklungen und sinkende Preise ist für die Zukunftmit einer weiteren Zunahme des Betriebs dieser Systeme zu rechnen. In der Landeshauptstadt Magdeburg werden...

16.08.18 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Betrieb privater und kommerzieller Drohnen nimmt weltweit rasant zu, so auch in Deutschland. Durch technische Weiterentwicklungen und sinkende Preise ist für die Zukunft mit einer weiteren Zunahme des Betriebs dieser Systeme zu rechnen.

In der Landeshauptstadt Magdeburg werden zahlreiche dieser Luftfahrzeuge betrieben. Zunehmend werden diese auch über dem dicht besiedelten Gebiet der Magdeburger Innenstadt eingesetzt, auch während der Nacht. Zu beobachten sind häufige Überflüge des Areals entlang der Elbe im Bereich Hubbrücke/Dom sowie auch Formationsflüge mehrerer Drohnen bei Tag und Nacht über die Wohnsiedlungen zwischen Elbe und Bahngleisen.

Insbesondere letztgenannte Ereignisse stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko hinsichtlich unvorhersehbarer technischer Probleme und einer damit einhergehenden Unfall-/Absturzgefahr sowie hinsichtlich der Wahrung der Privatsphäre unbeteiligter Anwohner*innen dar.

Aufgrund der großen Reichweite sowie der präzisen Steuerung und Navigation der Systeme über zahlreiche Sensoren sind die Fahrzeugführer*innen nur sehr schwer zu identifizieren. Die rechtlichen Regelungen zum Betrieb dieser unbemannten Luftfahrtsysteme bzw. Flugmodelle ist überwiegend in der Luftverkehrs-Ordnung normiert.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Inwieweit sind die oben beschriebenen Geschehnisse bekannt?

2. Wie wird der tatsächlich stattfindende Flugbetrieb privater und kommerzieller Drohnen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt erfasst?

3. Inwieweit und durch wen werden die rechtlichen Normierungen, denen der Betrieb privater und kommerzieller Drohen unterliegt, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg kontrolliert und durchgesetzt?

4. Wie viele Verstöße gegen rechtliche Normierungen wurden bisher festgestellt und wie wurden diese geahndet?

5. Liegen Beschwerden über den Betrieb von Drohnen aus der Bevölkerung vor?

6. Gibt es ein Konzept für den zukünftigen Umgang mit dem Betrieb privater und kommerzieller Drohnen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt, ggf. unter Einbeziehung des Landes Sachsen-Anhalt?

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.


Sören Herbst
Stadtrat

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0227/18

 

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