F0150/21: Befreiungen von Festsetzungen in B-Plänen

Im Rahmen einer Diskussion im StBV-Ausschuss wurde deutlich, dass es zum Thema Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen sehr unterschiedliche Ansichten zwischen Ausschussmitgliedern und Verwaltung gibt.

06.05.21 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Rahmen einer Diskussion im StBV-Ausschuss wurde deutlich, dass es zum Thema Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen sehr unterschiedliche Ansichten zwischen Ausschussmitgliedern und Verwaltung gibt.

Ausschüsse und Stadtrat diskutieren und beschließen regelmäßig Festsetzungen in B-Plänen. Wenn von diesen beschlossenen Festsetzungen anschließend in Form von Befreiungen grundlegend abgewichen werden soll, wäre davon auszugehen, dass darüber zumindest informiert, ggf. sogar ein neuer Beschluss gefasst werden müsste.

Die Verwaltung vertritt hier eine andere Position und verwies in der StBV-Sitzung am 26.11.2020 auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach die Gemeindevertretung nicht zu beteiligen sei. Dem widerspricht aus meiner Sicht §31 des Baugesetzbuches, wonach Befreiungen nur zulässig seien, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Um eine Übersicht über Art undUmfang der in dieser Wahlperiode erteilten Befreiungen zu erhalten, bitte ich Sie, alle erteilten Befreiungen von Festsetzungen eines B-Planes seit Juli 2019 aufzulisten.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit schlage ich dafür eine Tabelle vor, die neben der jeweiligen B-Plan-Nummer und dem Datum der Befreiung auflistet, in welchen Punkten die Befreiung erteilt wurde, ob weitere Abweichungen genehmigt wurden und ob die jeweilige Befreiung aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung berührt.

Ich freue mich über eine ausführliche schriftliche Antwort.

Mirko Stage
Stadtrat Grüne/future!

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung.

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