DS0365/19/50: HH 2020 - Parkgebührenordnung anpassen

Ab dem 1. März 2020 wird die Parkgebührenordnung in der Landeshauptstadt Magdeburg angepasst. Die rote Parkzone soll auf folgende Parkplätze in der direkten Innenstadt angewendet werden: Johanniskirche, Brandenburger Straße, Weitlingstraße, Max-Otten-Straße, Große...

27.11.19 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Ab dem 1. März 2020 wird die Parkgebührenordnung in der Landeshauptstadt Magdeburg angepasst.

Die rote Parkzone soll auf folgende Parkplätze in der direkten Innenstadt angewendet werden:
Johanniskirche, Brandenburger Straße, Weitlingstraße, Max-Otten-Straße, Große Steinernetischstraße, Breiter Weg, Margarethenstraße, Bahnhofstraße, Harnackstraße/Sternstraße, Elbeschwimmhalle, Virchowstraße und Erzbergerstraße.

Begründung:

In der direkten Magdeburger Innenstadt sollen alle Gebiete dieselbe Parkzone ausweisen. Ziel ist es, das die Anzahl der parkenden Autos zurück geht und auch ein Umdenken bei den Personen stattfindet, auf den ÖPNV und Radverkehr umzusteigen.

Die Anpassung der Parkgebühren in der Innenstadt ist auch ein sehr gutes umweltwirksames Steuerungsinstrument für den ruhenden Verkehr.

Madeleine Linke, Fraktionsvorsitzende, Fraktion GRÜNE/future! 

Olaf Meister, Fraktionsvorsitzender, Fraktion GRÜNE/future!

Stephan Bublitz, Stadtrat, Fraktion GRÜNE/future!


Vorläufiges Ergebnis:

abgelehnt

Wiedervorlage:

Ergebnis:

09.12.19 Stadtratssitzung
Beschluss



Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | Verkehr