A0077/20: Europäisches Kulturerbesiegel für Magdeburger Dom

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, ob der Magdeburger Dom die aktuell gültigen Kriterien für das Europäische Kulturerbesiegel erfüllt und eine Bewerbung in Frage käme...

09.03.20 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, ob der Magdeburger Dom die aktuell gültigen Kriterien für das Europäische Kulturerbesiegel erfüllt und eine Bewerbung in Frage käme.

Begründung:

Zwischen 2011 und 2014 befassten sich verschiedene Stadtrats-Initiativen mit der Möglichkeit, den Dom auf die Liste der deutschen Bewerberstätten für das UNESCO-Kulturerbesiegel zu bringen. Da dies damals wenig aussichtsreich aussah, wurde das Europäische Kulturerbesiegel als alternative Möglichkeit in Betracht gezogen. Prämisse war damals die Fertigstellung des Dommuseums.

Weiterhin wurde das Magdeburger Recht seinerzeit als mögliches zukünftiges Thema für das Europäische Kulturerbesiegel ins Spiel gebracht.

Der Stadtrat hatte der Verwaltung aufgetragen, initiativ zu werden, sofern sich für die Stadt Magdeburg Möglichkeiten einer Bewerbung mit einer Stätte bieten, die den Kriterien des EU-Kulturerbesiegels entsprechen. Die Stadtverwaltung hatte in Aussicht gestellt, im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung eine solche Initiative zu ergreifen.

Jüngst, nach Bewertung der Magdeburger Kulturhauptstadtbewerbung, stellte die europäische Jury fest, dass Magdeburg auf dem Weg zur europäischen Kulturhauptstadt noch einige Hausaufgaben zu bewältigen hat, insbesondere was die europäische Dimension der Bewerbung angeht.

Zum Siegel:

Das Europäische Kultursiegel der Europäischen Union entstand 2006 als eine Initiative europäischer Staaten und wurde ab 2011 in eine EU-Initiative mit einheitlichen Standards übergeführt.

Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird Stätten zuerkannt, die einen bedeutenden europäischen symbolischen Wert haben und die die gemeinsame Geschichte Europas und den Aufbau der Europäischen Union (EU) sowie die europäischen Werte und die Menschenrechte hervorheben, welche das Fundament der europäischen Integration bilden. Bewerbungsfrist bei der Kultusministerkonferenz ist der 30.11.2021.

Madeleine Linke
Vorsitzende Fraktion Grüne/future!

Olaf Meister
Vorsitzender Fraktion Grüne/future!

Julia Mayer-Buch
Stadträtin

Kathrin Natho
Stadträtin

Vorläufiges Ergebnis:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

18.05.2020 geändert angenommen

Information der Stadtverwaltung

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Kultur | Tourismus