F0009/18: Spielmöglichkeiten für Kinder im Quartier Elbbahnhof

Inzwischen ist das Gelände des ehemaligen Elbbahnhofs durch eine Vielzahl von Bauherren fast vollständig bebaut. In diesen Tagen wurde die Grünfläche am Hammersteinweg von der Stadt fertiggestellt. Ich gehe davon aus, dass zwischen den Restaurants gegenüber...

17.01.18 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

inzwischen ist das Gelände des ehemaligen Elbbahnhofs durch eine Vielzahl von Bauherren fast vollständig bebaut. In diesen Tagen wurde die Grünfläche am Hammersteinweg von der Stadt fertiggestellt.

Ich gehe davon aus, dass zwischen den Restaurants gegenüber der Bastion Cleve und dem großen 2014 errichteten Parkplatz am Hammersteinweg Wohnungen für rund 300 – 400 Haushalte entstanden sind.

Ich vermisse in dem Bereich Flächen zum Spielen für Kinder. Gemäß § 8 der BauO LSA sind bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ausreichend große, barrierefrei erreichbare Flächen zum Spielen für Kleinkinder anzulegen.

Davon kann nur abgesehen werden, wenn in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz vorhanden ist oder angelegt wird.

Der große Spielplatz an der Hegelstraße liegt vom Elbbahnhof zwar nur rund 250 – 600 m entfernt, allerdings muss dazu das vierspurige Schleinufer überquert werden.

Ich frage Sie deshalb und erbitte folgende Informationen:

  1. Wie viel Einwohner leben derzeit im Bereich Elbbahnhof? Wie viel werden voraussichtlich nach Fertigstellung aller Bauvorhaben, einschließlich die in der Durchführung befindlichen Projekte im Kavalier Scharnhorst, dort in etwa wohnen?

  2. Wie viele Kinder unter 10 Jahren wohnen zz. dort? Wie viele könnten es bei Fertigstellung aller Grundstücke voraussichtlich werden?

  3. Haben die verschiedenen Bauherren im Elbbahnhof Ablösebeiträge an die Stadt gezahlt, damit noch eine Gemeinschaftsanlage entstehen kann? Wann ist mit dem Verwaltungsvorschlag für den angekündigten stadtweiten Handlungsleitfaden für ein derartiges Verfahren zu rechnen?

  4. Gibt es städtische Restflächen und Überlegungen des Stadtplanungsamtes und des Eigenbetrieb SFM einen Kleinkinderspielplatz anzulegen?

  5. Falls sich die Bauherren verpflichtet haben, auf eigenem Grundstück Spielmöglichkeiten zu schaffen, müsste die Bauaufsicht das im Rahmen der Schlussabnahme kontrolliert haben und dann erbitte ich eine Übersicht, bei welchen Liegenschaften etwas entstanden ist.

Ich bitte um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung nach Zuarbeit des Amtes für Statistik, des Stadtplanungsamtes, der Bauaufsichtsbehörde und des Stadtgartenbetriebes. Das Ergebnis sollte im Stadtentwicklungsausschuss, im Jugendhilfeausschuss und im Betriebsausschuss des SFM beraten werden.

 

Jürgen Canehl
Stadtrat

 

Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Herrn Dr. Scheidemann:

Der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann geht beantwortend auf einzelne Fragestellungen ein und informiert zu Punkt 1, dass die Spielplatzflächenkonzeption für diesen Bereich einen Überhang an Spielflächen vorsieht.
Zum Punkt 2 bestätigt er, dass geprüft werde, ob im Bereich des Hammersteinweges ein Kleinkinderspielplatz ausgewiesen werden kann und merkt an, dass diese Angelegenheit noch in der Planungsphase befindet.
Eingehend auf Punkt 3 teilt er die Befürchtung des Stadtrates Canehl, dass ein Spielgerätetourismus zwischen den Bauherren stattfinden könnte. Er führt aus, dass zur Vermeidung der Weitergabe von Spielgeräten eine entsprechende Prüfung erfolgt und nochmals eine einheitliche Begehung aller Standorte an einem Tag vorgenommen wird.

Die ausführliche Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung.

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0052/18

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