A0001/18: Befragungssatzung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat den Entwurf einer Befragungssatzung vorzulegen, in der die Voraussetzungen zur Befragung von Bürger*innen geregelt werden. Der Entwurf soll insbesondere bestimmen: in welchen Angelegenheiten eine Befragung möglich sein soll, dass diese durch Entscheidung des Stadtrates, der Ortschaftsräte oder durch Befragungsantrag der Bürger*innen eingeleitet werden kann, wer...

05.01.18 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat den Entwurf einer Befragungssatzung vorzulegen, in der die Voraussetzungen zur Befragung von Bürger*innen geregelt werden.

Der Entwurf soll insbesondere bestimmen:

  • in welchen Angelegenheiten eine Befragung möglich sein soll,
  • dass diese durch Entscheidung des Stadtrates, der Ortschaftsräte oder durch Befragungsantrag der Bürger*innen eingeleitet werden kann,
  • wer berechtigt ist, sich an der Befragung zu beteiligen,
  • wie das Verfahren im Einzelnen ausgestaltet wird,
  • dass die Befragung auch auf Teile des Stadtgebietes beschränkt werden kann.

 

Begründung:

Bürger*innenbefragungen sind in vielen Städten und Gemeinden zum wichtigen Instrument der Informationsversorgung geworden. Sie gestalten sich als eine Abfrage der Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Kommune und vermitteln einen Eindruck über Bedürfnisse, Einschätzungen, Erwartungen und Wünsche.

Gleichzeitig haben Bürger*innenumfragen einen positiv besetzten öffentlichkeitswirksamen Effekt. Mit jeder Befragung ist eine Aktivierung von Bürger*innen verbunden, die über den Dialog mit Verwaltung und Politik zur direkten Beteiligung an der Zukunftsgestaltung führen kann.

Bürger*innenbefragungen können gemäß § 28 Abs. 3 KVG LSA in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt, mit Ausnahme der in § 26 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 4 bis 8 KVG LSA genannten Angelegenheiten, erfolgen. Sie können nur auf der Grundlage eines Stadtrats-beschlusses durchgeführt werden. Näheres zum weiteren Verfahren für Bürger*innen-befragungen ist in § 15  der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg geregelt. 

Oliver Müller                       Olaf Meister                                     Roland Zander
DIE LINKE/future!               Bündnis 90/Die Grünen                     Magdeburger Gartenpartei

 

  Vorläufiges Ergebnis:

  Überweisung in die 
  Fachausschüsse

  Wiedervorlage:

  SRS 05.04.2018

  Ergebnis:

  geändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Demokratie | interfraktionell