PM 03/18: Stellungnahme zum von der Wobau Magdeburg mbH und MWG eG geplanten Wohngebiet „Kleiner Stadtmarsch“

Im Vorfeld der Beschlussfassung zur Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-2.1 „Kleiner Stadtmarsch / Schleusenstraße“ – vorgesehen im Umweltausschuss am 13.02.2018, im Stadtent­wicklungsausschuss am 15.02.2018 und im Stadtrat am 22.02.2018 – nimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wir folgt Stellung:...

13.02.18 –

Im Vorfeld der Beschlussfassung zur Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-2.1 „Kleiner Stadtmarsch / Schleusenstraße“ – vorgesehen im Umweltausschuss am 13.02.2018, im Stadtentwicklungsausschuss am 15.02.2018 und im Stadtrat am 22.02.2018 – nimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wir folgt Stellung:

  1. Stadt der kurzen Wege

    Wir setzen uns für eine Stadt der kurzen Wege ein. Vor diesem Hintergrund haben wir grundsätzlich keine Bedenken, die vor dem Krieg bereits bebaute, zentral gelegene Fläche wieder zu bebauen.

  2. Schützenswerte Flora und Fauna

    Das sich Jahrzehnte selbstüberlassene Gelände stellt heute eine Fläche mit sehr vielen verschiedenen Gehölzen dar, das auch Lebensraum für verschiedene Tierarten bietet. Eine Tabula Rasa verbietet sich, auch wenn es die Errichtung eines neuen Wohngebietes für die Bauherren vereinfachen würde. Im Vorfeld ist eine ergebnisoffene Bestandsuntersuchung des Baumbestandes vorzunehmen. Großbäume und Bäume mit hohem ökologischem Wert sind weitestgehend zu sichern. Die Bebauungsplanung muss dem sowie den Belangen des Artenschutzes gerecht werden und zwingend eine umfangreiche Umweltprüfung vorsehen.

  3. Aufgelockerte Bebauung mit Freiflächen

    Die im Vorentwurf dargestellte „lockere Bebauung“ ist akzeptabel, da zusammenhängende Freiflächen verbleiben. Eine Dichte, wie sie beim Wohngebiet Elbbahnhof entstanden ist, lehnen wir ab.

  4. Soziale Infrastruktur

    Mit der Errichtung von 280 neuen Wohnungen sind auch entsprechende soziale Infrastruktureinrichtungen auch als soziale Treffpunkte für den neuen Kiez erforderlich. Wir gehen davon aus, dass neben Spielflächen für Kinder auch eine Kindertagesstätte erforderlich werden dürfte. Auch ein kleiner Einkaufsladen, 2-3 Arztpraxen und eine Wohngebietsgaststätte sowie ein Café erscheinen notwendig.

    In diesem Zusammenhang ist es schade, dass das dreigeschossige Klinkergebäude Kleiner Stadtmarsch 11 vor kurzem abgerissen wurde. Es hätte vielleicht die Funktion einer Gaststätte erfüllen können.

  5. Gütliche Einigung mit den Kleingärtnern

    Wir gehen davon aus, dass die vorgesehene gütliche Einigung mit den Pächtern der Gartensparte „Am Domfelsen“ sozial verträglich gelingt.

  6. Keine Gefährdung des Messeplatzes „Max Wille“

    Das Bauvorhaben liegt unmittelbar südlich des Festplatzes, an dem der Verein selbständiger Gewerbetreibender Markt- und Messereisender e.V. (VSG e.V.) Frühjahrs-, Herbstmesse und Oktoberfestgaudi stattfinden lassen und zwei- bis dreimal im Jahr auch Zirkuszelte aufgebaut werden. Mit dem hufeisenförmigen langen Bau im Norden des Baugebiets wird versucht, dem Lärm von der Strombrücke und von diesem Veranstaltungsplatz abzufangen. Auf der Nordseite des Gebäudes sollen die Treppenhäuser, die Küchen- und Sanitärräume angelegt werden, so dass die Nutzung der Wohn- und Schlafräume nicht durch Lärm gefährdet ist. Mit dieser mindestens sechsgeschossigen Bebauung müsste es gelingen, dass auch die südlich gelegenen Punkthäuser ausreichend Lärmschutz erhalten.

    Die Lage und Ausführung der Gebäude muss auf jeden Fall so geplant werden, dass der Betrieb und die Existenz des zentral gelegenen Festplatzes nicht gefährdet werden.

  7. Hochwassergefährdung beachten

    Die geplanten Wohnbauten liegen in einem Hochwasser gefährdeten Bereich. Den möglicherweise häufiger auftretenden Hochwassergefahren muss Rechnung getragen werden. Die Erdgeschosszone kann keiner Wohnnutzung zugeführt werden. Im nördlich gelegenen langen Gebäude könnten auch gewerbliche Nutzungen untergebracht werden. Diese sind insbesondere im Umgang mit möglichen Lärmbeeinträchtigungen durch den Messeplatz an der Außenfront von Vorteil. Kellerräume unterhalb des Geländeniveaus sind natürlich nicht denkbar.

  8. Umweltgerechte Verkehrsanbindung

    Gerade da es sich um ein zentral gelegenes Wohngebiet handelt, sollte die Priorität der verkehrlichen Erschließung auf den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes liegen. Das Gebiet muss durch eine Buslinie regelmäßig in einem angemessenen Zeittakt erschlossen werden. Mit dem neuen Wohngebiet kann die heute bereits bestehende Buslinie 59 vielleicht als Ringbuslinie optimiert werden und damit auch den Stadtpark, die Stadthalle, die geplante Veranstaltungshalle Hyparschale und der MDR besser angeschlossen werden.

    Bei der Detailplanung der Gebäude sind im Erdgeschoss überdachte Fahrradabstellanlagen (auch für Lastenfahrräder) mit Lademöglichkeiten für Pedelecs und E-Bikes einzuplanen, um das Radfahren weiter zu fördern.

    Verpflichtungen aus der Stellplatzsatzung sollten restriktiv ausgelegt werden, so dass maximal je Wohnung nur 1 Stellplatz zur Verfügung steht. Die Stellplätze sollten ausnahmslos in den Erdgeschosszonen der Wohngebäude entstehen.

  9. Nutzung von Erneuerbaren Energien

    Die Belange des Klimaschutzes sollten im Bebauungsplan auch beim Thema Energie berücksichtigt werden. Photovoltaik- und Anlagen zur Solarthermie auf den Dächern der geplanten Gebäude sind deshalb notwendig.

  10. Wohnungsgemenge und soziale Verantwortung

    Die Bauherren wollen gem. Volksstimme vom 03.02.2018 einen nicht genauer bestimmten „Teil der Wohnungen … auch zu Mietpreisen von 8,00 € Kaltmiete pro Quadratmeter anbieten“. Unseres Erachtens erfüllen die Bauherren damit nicht die behauptete „soziale Verantwortung“. Wir gehen davon aus, dass mindestens 20 Prozent der gebauten Wohnflächen zu einem Mietpreis von weniger als 6,00 €/m² angeboten werden müssen (ggf. als öffentlich geförderter Wohnungsbau).  

  11. Außergewöhnliche und innovative Architektur

    Auf Grund der exponierten Lage des geplanten Wohngebietes an der Elbe und auf der Rotehorninsel verbietet sich jede 08/15-Architektur. Wir begrüßen, dass die Bauherren einen Wettbewerb durchführen wollen. Im weiteren Verlauf ist insbesondere die einheitliche Gestaltung der Fassaden und Dächer anzustreben. Die Idee der Bauherren an das Neue Bauen der 1920er Jahre anzuknüpfen wird begrüßt.

 

Magdeburg, den 12.02.2018

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