F0159/16: Mietkosten der städtischen Kitas

Seit Fertigstellung der drei Kita-Neubauten „Wiener Straße“, „Stormstraße“ und „Kleine Schulstraße“ stellt auch der städtische Eigenbetrieb KGm Kita-Plätze zur Verfügung. Gemäß den Drucksachen DS0401/12, DS0402/12 und DS0403/12 waren Mietkosten von 9,12 €, 9,23 € und 9,39 €/m² kalkuliert. Mit der städtischen Trägerschaft sollte eine Vergleichbarkeit der Kosten zwischen...

12.09.16 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Fertigstellung der drei Kita-Neubauten „Wiener Straße“, „Stormstraße“ und „Kleine Schulstraße“ stellt auch der städtische Eigenbetrieb KGm Kita-Plätze zur Verfügung. Gemäß den Drucksachen DS0401/12, DS0402/12 und DS0403/12 waren Mietkosten von 9,12 €, 9,23 € und 9,39 €/m² kalkuliert. Mit der städtischen Trägerschaft sollte eine Vergleichbarkeit der Kosten zwischen den Angeboten Freier Träger und der Stadt gegeben sein.

Ich frage Sie nun:

1. Welche Mietkosten (ohne Neben- und Betriebskosten) sind im Mietvertrag zwischen dem städtischen Jugendamt und dem Eigenbetrieb für die o.g. Kitas vereinbart?
Welcher Wert ergibt sich pro m² Nutzfläche und pro Kind?

2. Wie wurden diese Mietkosten kalkuliert? Gab es Abweichungen zwischen den vor Beginn der Baumaßnahme kalkulierten Werten und den heutigen? Wie setzten sich diese zusammen (Grundstückskosten [kalkulatorisch], Baukosten, Kapitalkosten, Abschreibung usw.)?

3. Wie gestaltet sich die Abrechnung dieser Kosten mit dem städtischen Jugendamt? Gibt es neben dem Mietvertrag, eine Leistungsvereinbarung, Vereinbarung zur Anerkennung von Kosten o.ä.?

4. Gibt es Vergleichswerte zu vergleichbaren Flächen Freier Träger in Bezug auf Standards, Bau- und Betriebskosten, pädagogische Nutzfläche (innen und außen)?

5. Gibt es Erfahrungen zur Senkung von Betriebs- und Nebenkosten durch Sanierung von Bestandsgebäuden?

Es wird um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Antwort gebeten.

Jürgen Canehl
Bildungspolitischer Sprecher
Bündnis 90/Die Grünen

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0250/16

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