F0089/17: Tempo 30 vor Kitas und Schulen

Der Bundesrat hat kürzlich einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält. Dadurch gibt es künftig Vereinfachungen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen: Länder und Kommunen brauchen vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachzuweisen, wie dies...

20.04.17 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Bundesrat hat kürzlich einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält.

Dadurch gibt es künftig Vereinfachungen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen: Länder und Kommunen brauchen vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachzuweisen, wie dies bisher bei der Ausweisung von Tempo-30-Zonen notwendig war.

Mit der Zustimmung des Bundesrates zu dieser Regierungsverordnung soll künftig bundesweit  grundsätzlich Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen gelten. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis wurde damit umgekehrt und der Entscheidungs-spielraum für die Kommunen größer.
Ich frage Sie daher:

Wann ist mit der konkreten Umsetzung der beschlossenen Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Bezug auf

- die leichtere Einführung von Tempo 30 vor Schulen und Kitas,

- das zukünftige Fahrradfahren von Erwachsenen auf Gehwegen zur Begleitung ihrer Kinder,

- das Klarstellen von Regeln für E-Bikes und Regelungen zur Rettungsgasse

in Magdeburg zu rechnen?

Um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten.


Timo Gedlich
Stadtrat

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0170/17

Kategorie

Anfragen | Stellungnahme | Verkehr