F0038/18: Parkplatz Buckau

Vor einiger Zeit wurde in Buckau ohne erkennbarem begleitenden Bauvorhaben der Parkplatz hinter den Gebäuden Klosterbergestraße 17 bis 25 eingerichtet und damit Grünflächen versiegelt. Auch nach langzeitlicher, regelmäßiger Beobachtung konnten keine Tage / Nächte beobachtet werden, an denen...

21.02.18 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor einiger Zeit wurde in Buckau ohne erkennbarem begleitenden Bauvorhaben der Parkplatz hinter den Gebäuden Klosterbergestraße 17 bis 25 eingerichtet und damit Grünflächen versiegelt. Auch nach langzeitlicher, regelmäßiger Beobachtung konnten keine Tage / Nächte beobachtet werden, an denen mehr als 25% des Parkplatzes belegt waren.

Ich frage Sie deswegen:
1. Von wem wurde der Parkplatz errichtet?

2. In Zusammenhang zu welchem Gebäude, zu welcher baulichen Nutzung steht der Parkplatz?

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Parkplatz in der Dimension errichtet und genehmigt?

4. Was hat die LH Magdeburg unternommen, um den Parkplatz auf das notwendige Minimum des Flächenverbrauches zu reduzieren?

5. Wieso wurde bei Genehmigung des Parkplatzes nicht die Genehmigung mit Verweis auf den sehr ausreichend dimensionierten Parkplatz am naheliegenden ALDI untersagt?

6. Was war zuvor in dem Flächennutzungsplan der LH Magdeburg mit dem Parkplatz vorgesehen?

7. Ist eine öffentliche Nutzung des Parkplatzes möglich?

8. Wie kann eine öffentliche Nutzung des Parkplatzes ermöglicht werden?

9. Ist eine öffentliche Nutzung des ALDI-Parkplatzes möglich?

10. Wieviel weitere überdimensionierte Parkplätze gedenkt die LH Magdeburg in ihrem Stadtgebiet zuzulassen?

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Antwort.


Tom Assmann
Stadtrat

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0072/18

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