DS0353/17/22: HH 2018 (Finanzsicherung für SR-Anträge)

Im Haushalt für das Jahr 2018 ist ein Sonderetat in Höhe von 10 % der Gewinnausschüttungssumme der SWM Magdeburg aus dem Wirtschaftsergebnis des Jahres 2017 einzuordnen. Anträge der Fraktionen im Laufe des Jahres, die...

16.11.17 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Im Haushalt für das Jahr 2018 ist ein Sonderetat in Höhe von 10 % der Gewinnausschüttungssumme der SWM Magdeburg aus dem Wirtschaftsergebnis des Jahres 2017 einzuordnen.

Anträge der Fraktionen im Laufe des Jahres, die vom Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung, dem Stadtrat, durch Beschluss bestätigt werden, sind bei einer Kostenerzeugung im Verlauf der Beschlussumsetzung aus diesem Budget zu finanzieren.

Der beschlossene Haushalt wird somit im Falle einer zustimmenden Beschlussfassung nicht zu Lasten beschlossener Budgets belastet.

Begründung: erfolgt mündlich!


Olaf Meister                               Alfred Westphal
Fraktionsvorsitzender                 Finanzpolitischer Sprecher

 

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt