A0161/17: E-Mobilität fördern

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Nutzung des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ein Programm aufzulegen, um städtische Parkplätze mit Ladestationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (auch Pedelecs und E-Bikes) auszustatten.Diese gesondert ausgezeichneten Parkflächen mit Ladestationen sollen sowohl in der Innenstadt als auch im gesamten Stadtgebiet, insbesondere...

01.11.17 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Nutzung des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ein Programm aufzulegen, um städtische Parkplätze mit Ladestationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (auch Pedelecs und E-Bikes) auszustatten.

Diese gesondert ausgezeichneten Parkflächen mit Ladestationen sollen sowohl in der Innenstadt als auch im gesamten Stadtgebiet, insbesondere dort, wo viele Menschen wohnen und arbeiten (z.B. Unigelände, Wissenschaftshafen oder auch in ausgewählten Wohngebieten) räumlich verteilt und ausschließlich elektrisch betriebenen Fahrzeugen zum Aufladen vorbehalten sein.

Um Überweisung in die Ausschüsse StBV und WTR wird gebeten.


Begründung
:

Die Elektromobilität in Magdeburg soll in naher Zukunft deutlich wahrnehmbar vorangebracht und etabliert werden. Das entspricht auch dem „Masterplan E-Mobilität“, für dessen Erstellung seitens der Stadt Magdeburg Fördermittel des Bundes eingeworben und das Aufstellungsverfahren zum Masterplan vorbereitet werden konnte.
Mit dem Masterplan E-Mobilität sollten auch die Themenfelder Stellplatzbewirtschaftung, Privilegierung bestimmter Verkehrsteilnehmer*innengruppen sowie Wahrung von Steuerungsmöglichkeiten des fließenden und ruhenden Verkehrs stärker in den Focus genommen werden. Dies befindet sich auch in Übereinstimmung mit den vom Stadtrat beschlossenen Zielen des Verkehrsentwicklungsplans 2030plus (siehe Oberziel 8).
Nach § 45 Abs. 1 (g) der StVO kann die Straßenverkehrsbehörde die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge unter Anordnung der dazu erforderlichen Verkehrszeichen veranlassen.
Diese Parkplätze sind allein für das Laden der E-Fahrzeuge ausgewiesen. Die StVO hat mittlerweile auch ganz offizielle Schilder für Elektroautos, so dass die Kombination von drei StVO-Schildern ausreicht, um diese Sonder-Parkplätze auszuweisen.

Olaf Meister                           Tom Assmann                                      Jürgen Canehl  
Fraktionsvorsitzender            Wirtschaftspolitischer Sprecher             Verkehrspolitischer Sprecher

 

  Vorläufiges Ergebnis:

  Überweisung in die Fachausschüsse

  Wiedervorlage:

 05.11.2018

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Umwelt | Verkehr