A0047/16: Programm zur Erhaltung bedrohter Gebäude

Die Landeshauptstadt Magdeburg initiiert ein Programm zur Erhaltung in ihrem Bestand bedrohter städtebaulich bzw. stadtgeschichtlich bedeutsamer Gebäude. Dabei ist beabsichtigt, insbesondere die Kapazitäten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU) zu nutzen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Magdeburger Wohnungsbaugesellschaft WOBAU in Verhandlungen über die Ausgestaltung und...

09.05.16 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Magdeburg initiiert ein Programm zur Erhaltung in ihrem Bestand bedrohter städtebaulich bzw. stadtgeschichtlich bedeutsamer Gebäude. Dabei ist beabsichtigt, insbesondere die Kapazitäten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU) zu nutzen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Magdeburger Wohnungsbaugesellschaft WOBAU in Verhandlungen über die Ausgestaltung und Finanzierung eines solchen Programms zu treten. Die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden angewiesen, für die Umsetzung des Programms Sorge zu tragen.

Um Verweis in den Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (StBV) wird gebeten.

 

Begründung:

Der Erhalt und die Bewirtschaftung von Gebäuden ist Sache der jeweiligen Eigentümer. In den vergangenen 25 Jahren wurde in großem Umfang in die Gebäudesubstanz investiert, so dass sich das Gesicht Magdeburgs zum Positiven verändert hat und eine Vielzahl von städtebaulich/stadtgeschichtlich wichtigen Objekten erhalten werden konnte.

Leider gibt es in eine bestimmte Anzahl von Fällen, in denen aus unterschiedlichen Gründen ein solcher Erfolg ausblieb. Soweit es sich hierbei um städtebaulich/stadtgeschichtlich wichtige Objekte handelt, geht der Schaden über den rein materiellen Verlust hinaus. Ein prominentes Beispiel der jüngeren Vergangenheit ist der Abriss des sogenannten Haus Fritze in der Sternstraße 2, durch den das gründerzeitliche Gebäudeensemble der Sternstraße schwer beeinträchtigt wurde. Auch zwei Jahre nach dem Abriss ist eine Neubebauung nicht in Sicht.

Es gibt auch derzeit einige relevante Objekte, deren aktueller baulicher Zustand einen Totalverlust befürchten lässt. Dies betrifft Häuser z.B. Häuser im südlichen Stadtzentrum aber auch z.B. für die Stadtgeschichte besonders bedeutsame Rayonhäuser.

Neben den üblichen Mitteln, mit denen auf einen Erhalt der Objekte hingewirkt werden kann, sollten wir für ungewöhnlich bedeutsame und schwierige Fälle einen zusätzlichen Weg eröffnen. Zu denken ist dabei daran, solche bedeutsamen gefährdeten Objekte zu identifizieren, in das Eigentum der WOBAU zu übernehmen und zu sanieren. Die Finanzierung eines solchen Programms ist nicht aus den Haushaltsmitteln der Stadt und wahrscheinlich auch nicht aus den laufenden Einnahmen der WOBAU zu finanzieren.

Aufgrund der historisch niedrigen Zinsen erscheint aber eine Kreditfinanzierung in WOBAU-Regie sinnvoll. Eine solche objektbezogene Verschuldung erscheint tragbar, da dem Vermögen der WOBAU bei der Durchführung des Programms Sachwerte zuwachsen, deren Bewirtschaftung bzw. Verwertung langfristig zu einer Stärkung der Gesellschaft führen.

 

Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

 geändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Bauen | Kultur